#Reifenwissen

Wintervorschriften

Informationen für die Wintersaison

Europäische Vorschriften zur Winterausrüstung bei Lkw und Bussen Winter 2023/2024

LandReifenvorschriftenSchneekettenvorschriftenWeitere Hinweise

Albanien

 

Keine generelle Winterreifenpflicht.

Mitführpflicht und Verwendung von Schneeketten auf der Antriebsachse bei entsprechender Beschilderung bzw. in Abhängigkeit zu Witterungsverhältnissen

Spikereifen verboten.

Belarus

Keine generelle Winterreifenpflicht.

Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.

Spikereifen erlaubt.

Belgien

Keine generelle Winterreifenpflicht. Symmetrische Verwendung von M+S- bzw. Winterreifen pro Achse erforderlich.

Schneeketten auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.

Symmetrische Verwendung erforderlich.

Bosnien und Herzegowina

In der Zeit vom 15. November bis 15. April sind für Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzen und für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t zwei Optionen vorgeschrieben:

Option 1: Reifen mit Winterprofil mit mind. 4 mm Profiltiefe an der Antriebsachse.

Option 2: Reifen mit Standardprofil mit mind. 4 mm Profiltiefe, bei winterlichen Witterungsverhältnissen (Schnee, Eisregen) müssen Schneeketten an der Antriebsachse angebracht werden.

Mitführpflicht vom 15. November bis 15. April.

Schneeschaufel und ein Sack mit Sand (25 - 50 kg) sind mitzuführen. Spikereifen verboten.

Bulgarien

In der Zeit vom 15. November bis zum 1. März sind Sommer- oder Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm erforderlich.

Mitführpflicht vom 1. November bis 31. März. Auf Bergstraßen zeigen entsprechende Verkehrsschilder Kettenpflicht an.

Spikereifen verboten. Ohne passende Winterausrüstung kann eine Einreise ins Land verboten oder ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Dänemark

Keine generelle Winterreifenpflicht.

Schneeketten vom 1. November bis 15. April erlaubt.

Spikereifen vom 1. November bis 15. April erlaubt. Spikes sollten in dieser Zeit an allen Reifen montiert sein.

Deutschland

Bei winterlichen Witterungsverhältnissen müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t mit Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF-Reifen) an den Radpositionen der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen ausgestattet sein. M+S-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden, werden bis zum 30. September 2024 als geeignete Winterausrüstung akzeptiert.

Schneeketten bei entsprechender Beschilderung erlaubt. Spikereifen verboten. Ausnahme: Strecke über das Kleine Deutsche Eck.

60 Euro Strafe für nicht angepasste Bereifung, 80 Euro bei Behinderung wegen unpassender Bereifung, 100 Euro bei Gefährdung wegen unpassender Bereifung, 120 Euro bei Unfall wegen unpassender Bereifung, jeweils zzgl. 1 Punkt.

Estland

Winterreifen vorgeschrieben für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht < 3,5 t (Radialreifen mit 3 mm Mindestprofiltiefe) vom 1. Dezember bis 1. März (auch von Oktober bis April, je nach Wetterverhältnissen). Schwerere Fahrzeuge benötigen keine Winterreifen; die Mindestprofiltiefe von 3 mm gilt jedoch auch für sie

Schneeketten bei entsprechender Beschilderung erforderlich auf mindestens zwei Antriebsrädern bei Fahrzeugen mit mindestens drei Achsen.

Spikereifen sind vom 15. Oktober bis 31. März zulässig

Finnland

Winterreifen erforderlich vom 1. November bis 31. März bei winterlichen Witterungsverhältnissen. Auf nicht lenkbaren Antriebsachsen Reifen mit Alpine-Symbol (3PMSF-Reifen), POR-Reifen oder Spikereifen. M+S-Reifen erlaubt bis 30. November 2024. Auf Antriebsachse mindestens 5 mm und auf allen anderen Achsen mindestens 3 mm Profiltiefe.

Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt

Spikereifen sind vom 1. November bis 31. März zulässig, wenn winterliche Witterungsverhältnisse vorherrschen.

Frankreich

Winterausrüstung ist auf Straßen vorgeschrieben, die mit dem Schild B26 und/oder B58 gekennzeichnet sind.

Ab 2021 gelten folgende Änderungen: Nach Ermessen der lokalen Behörden (préfectures) müssen N1/N2/N3-Fahrzeuge mit Anhängern vom 1. November bis 31. März mit abnehmbaren Anti-Rutsch-Vorrichtungen (z.B. Schneeketten) auf mindestens 2 Rädern pro Achse ausgestattet sein. N1/N2/N3-Fahrzeuge ohne Anhänger müssen auf mindestens 2 Rädern pro Achse mit 3PMSF-Winterreifen ausgestattet sein.

Bus M2/M3: müssen mit abnehmbaren Anti-Rutsch-Vorrichtungen auf mindestens 2 Antriebsrädern ausgestattet sein (oder 3PMSF-Winterreifen an der Lenkachse und mindestens 2 Antriebsrädern).

Für bereits im Einsatz befindliche M+S-Reifen gilt eine Übergangsfrist bis November 2024.

Schneekettennutzung, wenn durch Beschilderung darauf hingewiesen wird.

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht < 3,5 t: Spikereifen zulässig vom 1. November bis 31. März bei einer maximalen Geschwindigkeit von 90 km/h. Fahrzeuge mit Spikereifen müssen mit einem Sticker gekennzeichnet werden.

Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t sind Spikereifen verboten.

Großbritannien

Keine generelle Winterreifenpflicht.

Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.

Spikereifen erlaubt, jedoch nur auf verschneiten und vereisten Straßen, und nur dann, wenn Straßenbelag dadurch nicht beschädigt wird, ansonsten Regress möglich.

Italien

Keine generelle Winterreifenpflicht. Ausnahmen werden durch Beschilderung angezeigt.

Mitführpflicht von Schneeketten.

 

Irland

Keine generelle Winterreifenpflicht.

Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.

 

Island

Winterreifen sind nicht zwingend vorgeschrieben. Im Winter (1. November bis 14. April) müssen Reifen eine Profiltiefe von mindestens 3 mm aufweisen.

Schneeketten sind unter Bedingungen verboten, bei denen sie Straßenschäden verursachen können.

Spikereifen sind vom 1. November bis 14. April erlaubt.

Kroatien

Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. April. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t sind M+S-Reifen auf der Antriebsachse Pflicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schneeketten für die Antriebsachse erforderlich (wenn das Fahrzeug mit SU Reifen ausgestattet ist). Schneekettenpflicht in einigen Regionen (Lika/Gorski Kotar).

Spikereifen verboten. Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen eine Schneeschaufel mitführen.

Kosovo

Vom 15. November bis 15. März müssen Transportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ≤ 3,5 t an allen Rädern Winterreifen (M+S-Kennzeichnung) verwenden, oder Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm sowie Schneeketten an den Antriebsrädern. Busse und Transportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t müssen an den Antriebsrädern Schneeketten oder Winterreifen (M+S-Kennzeichnung) verwenden.

Schneeketten auf angetriebenen Rädern erlaubt.

Spikereifen verboten.

Lettland

Winterreifen (M+S) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht < 3,5 t vom 1. Dezember bis 1. März. Mindestprofiltiefe von 4 mm. Schwerere Fahrzeuge benötigen keine Winterreifen; eine Mindestprofiltiefe von 3 mm ist jedoch vorgeschrieben.

Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.

Spikereifen sind vom 1. Oktober bis 30. April für Fahrzeuge > 3,5 t hzG erlaubt.

Liechtenstein

Keine generelle Winterreifenpflicht. Fahrzeuge müssen mit der Witterung entsprechenden Reifen ausgestattet sein, Mithaftung kommt in Betracht.

Mitführen von Schneeketten erlaubt, nicht notwendig in Tälern. Einsatz auf Bergstraßen bei entsprechender Beschilderung verpflichtend. 

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 7,5 t: Spikereifen vom 1. November bis 30. April erlaubt, max. Geschwindigkeit 80 km/h. Alle Reifen müssen mit Spikes ausgestattet und die Fahrzeuge durch einen Sticker gekennzeichnet sein.

Litauen

Winterreifen vorgeschrieben für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht < 3,5 t vom 1. November bis 1. April. Schwerere Fahrzeuge benötigen keine Winterreifen; eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist jedoch vorgeschrieben.

Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.

Spikereifen erlaubt vom 1. November bis 1. April.

Luxemburg

Bei winterlichen Witterungsverhältnissen müssen Lkw und Busse auf der Antriebsachse mit Winterreifen (M+S-Kennzeichnung ausreichend) ausgestattet sein.

Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt

Spikereifen verboten.

Nord- mazedonien

Keine generelle Winterreifenpflicht.

Mitführpflicht von Schneeketten vom 15. Oktober bis 15. März, wenn das Fahrzeug nur mit Standardreifen ausgestattet ist.

Spikereifen verboten. Busse und Lkw müssen eine Schneeschaufel mitführen

Montenegro

Von November bis April müssen Fahrzeuge auf bestimmten Straßen (Bekanntgabe durch das Polizeiministerium) mit Winterreifen oder Reifen mit M+S-Kennzeichnung ausgestattet sein (mind. 4 mm Profiltiefe)

Schneeketten für Antriebsachse sind im Fahrzeug mitzuführen. Verwendung wenn durch Beschilderung angeordnet und in Abhängigkeit zu Witterungsverhältnissen.

Spikereifen verboten. Busse und Lkw müssen eine Schneeschaufel mitführen.

Niederlande

Keine generelle Winterreifenpflicht.

Schneeketten sind auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt.

Spikereifen verboten.

Norwegen

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t müssen vom 15. November bis 31. März mit Winterreifen ausgerüstet sein: 3PMSF-Reifen auf Antriebsachse und vorderer Lenkachse, M+S- oder 3PMSF-Reifen auf freirollenden Achsen. Je nach Region ist eine Profiltiefe von min. 5 mm während der Wintermonate vorgeschrieben. Südnorwegen: zwischen dem 1. November und dem ersten Montag nach Ostern. Nordnorwegen: zwischen dem 16. Oktober und dem 30. April.

Mitführpflicht von Schneeketten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t im Zeitraum, wenn auch die Verwendung von Spikereifen erlaubt ist. Ein Lkw mit Trailer/Anhänger muss 7 Schneeketten mitführen.

Spikes nur auf Winterreifen zulässig. Spikereifen (durchschnittlicher Überstand: 1,7 mm) ab 1. November zulässig bis zum ersten Sonntag nach Ostern.

In Nordland, Troms und Finnmark: vom 16. Oktober bis 30. April. Lkw und Trailer/Anhänger: Spikereifen auf der gleichen Achse. Bei Zwillingsbereifung ist ein Spikereifen ausreichend.

In Trondheim und Oslo werden für das Verwenden von Spikereifen Gebühren erhoben: Tagestickets erhältlich bei Automaten entlang der Hauptverkehrsstraßen oder über Telefon bzw. SMS (norwegische, schwedische oder dänische Telefonnummer). Monats- und Jahrestickets für Trondheim erhältlich bei Trondheim City Parking Office in Erling, Skakkes Gate 40, 7012 Trondheim. Tagestickets ca. 3,90 Euro, Monatstickets ca. 52 Euro und Jahrestickets ca. 155 Euro (das Doppelte für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t). Bei Nichtbeachtung Strafe von 97 Euro

Österreich

Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April. Bei Missachtung drohen Führerscheinentzug und hohe Bußgelder in Höhe von 35 bis 5.000 Euro.

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t müssen Reifen mit M+S-Kennzeichnung und/oder mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) zumindest an einer Antriebsachse mit mind. 6 mm Profiltiefe (Diagonal) und mind. 5 mm Profiltiefe (Radial) aufweisen. Für Busse (M2, M3) gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. März.

Mitführplicht von Schneeketten vom 1. November bis 15. April für mindestens zwei Antriebsräder. Ausnahmen gelten für Busse im Linienverkehr. Nutzung auf schnee- und eisbedeckter Straße.

Spikereifen sind für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t verboten. 

Polen

Keine generelle Winterreifenpflicht.

Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Straßen, auf denen Schneeketten verpflichtend sind, sind durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen.

Spikereifen verboten.

Portugal

Keine generelle Winterreifenpflicht.

Schneekettennutzung, wenn durch Beschilderung darauf hingewiesen wird (nur in höher gelegenen Gebieten).

Spikereifen verboten.

Rumänien

Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t und Fahrzeuge zum Personentransport mit mehr als 9 Sitzen mit M+S-Reifen oder Winterreifen an der Antriebsachse ausgestattet sein.

Mitführpflicht für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t. Schneeketten müssen bei entsprechender Beschilderung genutzt werden.

In Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t sind Schneeschaufel und Sand mitzuführen. Spikereifen verboten.

Russland

In den Wintermonaten (Dezember, Januar, Februar) müssen Fahrzeuge zum Personentransport, Lkw und Busse auf allen Antriebsachsen mit M+S-Reifen oder 3PMSF-Reifen ausgestattet sein, die mind. 4 mm Profiltiefe aufweisen.

Mitführen von Schneeketten ist empfohlen, aber nicht verpflichtend.

Spikereifen in den Sommermonaten (Juni, Juli, August) verboten.

Serbien

Von November bis April sind Winterreifen (M+S-Reifen) verpflichtend. Mind. 4 mm Profiltiefe. Verwendung wenn durch Beschilderung angeordnet und in Abhängigkeit zu Witterungsverhältnissen.

Mitführpflicht von Schneeketten für die Antriebsachse. Verwendung wenn durch Beschilderung angeordnet und in Abhängigkeit zu Witterungsverhältnissen.

Spikereifen verboten. Busse und Lkw müssen eine Schneeschaufel mitführen.

Slowakei

Winterreifenpflicht (M+S-Reifen) auf Antriebsachse für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t in der Zeit vom 15. November bis 31. März (mind. 3 mm Profiltiefe).

Mitführpflicht und Verwendung von Schneeketten bei entsprechender Beschilderung bzw. in Abhängigkeit zu Witterungsverhältnissen.

Spikereifen verboten.

Slowenien

Vom 15. November bis 15. März sind für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t zwei Optionen vorgeschrieben:

Option 1: Winterreifen zumindest auf der Antriebsachse (mind. 3 mm Profiltiefe)

Option 2: Standardreifen, aber Schneeketten müssen im Fahrzeug mitgeführt werden, die bei winterlichen Witterungsverhältnissen auf den Reifen der Antriebsachse angebracht werden müssen..

Mitführpflicht von Schneeketten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t, wenn das Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet ist

Spikereifen verboten.

Spanien

Hochgelegene Gebirgsstraßen im roten Level (15/TV-87): Busse müssen mit 3PMSF-Reifen an allen Achspositionen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm ausgestattet sein. Motorwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t bis 7,5 t für den Einsatzbereich Müllentsorgung, Lebensmitteltransport, Schmelzmitteltransport und Unfallhilfe können diese Straßen mit Winterreifen an allen Achspositionen und einer Mindestprofiltiefe von 4 mm befahren. Andere Nutzfahrzeuge sind nicht erlaubt.

Hochgelegene Gebirgsstraßen im roten Level (15/TV-87): Schneeketten an Motorwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t bis 7,5 t und Busse, wenn keine Winterreifen montiert sind.

Verwendung von Spikereifen mit einem Überstand von bis zu 2 mm auf schneebedeckten Straßen erlaubt.

Schweden

Bei winterlichen Witterungsverhältnissen muss die Mindestprofiltiefe auf allen Reifen 5 mm betragen, außer auf Anhängerreifen (1,6 mm).

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t müssen an den Vorder- und Antriebsachsen mit 3PMSF-, POR- oder Spikereifen ausgerüstet sein, an den anderen Achsen sind auch M+S-Reifen erlaubt. Bis zum 30. November 2024 ist die Verwendung von M+S-Reifen (speziell für den Winter entwickelt) auf allen Achsen zulässig.

Mitführen von Schneeketten ist empfohlen.

Spikereifen sind vom 1. Oktober bis 15. April erlaubt, dieser Zeitraum kann sich entsprechend der Witterung verlängern. Max. 50 Spikes pro Reifen, wenn Reifen nach dem 1. Juli 2013 produziert wurden. Für bestimmte Straßen sind Verbote zu beachten.

 

Schweiz

Keine allgemein gültigen Bestimmungen für Winterreifen; regionale Bestimmungen sind bei winterlichen Straßenverhältnissen möglich (z. B. auf Alpenpässen). Das Fahrzeug muss entsprechend der Witterungsverhältnisse ausgerüstet und sicher zu fahren sein. Beachten Sie im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen das Problem der Haftpflicht.

Verwendung von Schneeketten bei entsprechender Verkehrsbeschilderung und Verhältnissen

Spikereifen sind für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht < 7,5 t vom 1. November bis 30. April auf schneebedeckten Straßen zulässig.

Max. Geschwindigkeit 80 km/h. Spikereifen müssen mit einem Etikett mit der Aufschrift 80 km/h versehen sein.

Tschechische Republik

Vom 1. November bis 31. März situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Bedingungen oder durch entsprechende Beschilderung. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t müssen mit M+S-Reifen zumindest an der Antriebsachse ausgestattet sein, mind. 6 mm Profiltiefe.

Wenn durch Beschilderung darauf hingewiesen wird, müssen Fahrzeuge mit mindestens drei Achsen zumindest an zwei Reifen der Antriebsachse mit Schneeketten ausgestattet werden

Spikereifen verboten.

Türkei

Vom 1. Dezember bis 1. April ist der Einsatz von Winterreifen bei Bussen und Lkws auf regionalen Straßen Pflicht. Innerhalb der Provinzgrenzen entscheiden die örtlichen Behörden, ob die Winterreifenvorschriften angewendet werden, und machen entsprechende Ankündigungen in Abhängigkeit von den örtlichen Temperaturen. Das Montieren von Winterreifen ist Pflicht für die Antriebsachsen von Lkw, Traktoren, Tanklastzügen und Bussen. Sowie für alle Achsen von leichten Lkw, Lieferwagen, Taxis, Minibussen, Vans und kommerziellen Fahrzeugen. Jeder Reifen, der auf der Straße gewechselt werden muss, ist durch einen Winterreifen zu ersetzen. Innerhalb des Pflichtzeitraums sollten Winterreifen das M+S-Symbol oder das Schneeflocken-Symbol (3PMSF) oder beide auf der Seite tragen. Die Profitiefe und das Muster runderneuerter Reifen sollte Winterreifen entsprechen, selbst wenn sie das M+S-Symbol auf der Schulter tragen. Winterreifen sollten eine Profiltiefe von mindestens 4 mm für Lkw, Traktoren und Busse und 1,6 mm für leichte Lkw, Lieferwagen und Pkw haben.

Mitführen oder Einsetzen von Schneeketten ist erlaubt, befreit aber nicht von der Winterreifenpflicht.

Nur Spikereifen, die auf eisbedeckter Straße benutzt werden können, ersetzen Winterreifen. Die Profiltiefe sollte von der Profilmitte gemessen werden.

Ukraine

Keine generelle Winterreifenpflicht.

Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.

Spikereifen erlaubt.

Ungarn

Keine generelle Winterreifenpflicht.

Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Verwendung kann verpflichtend sein (max. Geschwindigkeit 50 km/h). Bei winterlichen Verhältnissen kann Einreise ohne Schneeketten verwehrt werden.

Spikereifen verboten.

 

Derzeit sind keine generellen Winterreifenvorschriften für Lkw bekannt für die Länder Griechenland, Malta und Zypern. Für spezielle Schneeketten- und Spikeverordnungen informieren Sie sich bitte bei den Verkehrsvorschriften der jeweiligen Länder.

Trotz sorgfältigster Recherche können wir keine Gewähr über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben leisten.

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