Sonn- und Feiertagsfahrverbot gelockert: Was jetzt für Lkw gilt

Ein Überblick über Ausnahmen, Hintergründe und die Folgen für Fahrer

Truck driving in the port © Adobe Stock | thomaslerchphoto

Auch diesen Sommer werden wieder einige Hitzerekorde aufgestellt: Ende Juni wurde in Sachsen-Anhalt im Zuge der nicht enden wollenden Hitzewelle eine Höchsttemperatur von 41,8 Grad gemessen. Infolgedessen sind die Wasserpegel in deutschen Flüssen stark zurück gegangen. Die wichtigen Verkehrsadern Rhein und Donau verzeichnen historische Tiefstände. Für Schiffe stellt das ein großes Problem dar. Viele können die üblichen Strecken nicht fahren, und wenn, dann nur mit einem Bruchteil der eigentlichen Menge beladen. Waren werden nicht transportiert, die Geschäfte bleiben leer. 

Aus Angst vor Lieferengpässen wurde deshalb bei einer Niedrigwasser-Konferenz am Donnerstag, den 06. August 2026, durch Bundesverkehrsminister Steffen Bilger in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Verbänden eine Lockerung des Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbots vorgeschlagen. Die Bundesländer setzen diese nun in Teilen um. 

In welchen Bundesländern gilt die Lockerung? 

Vier Bundesländer haben das Sonn- und Feiertagsfahrverbot bereits gelockert: 

  • Saarland: Bis zum 30 September 2026 
  • Rheinland-Pfalz: Bis zum 30. September 2026 
  • Nordrhein-Westfalen: Vorerst bis zum 31. August 2026. Zusätzlich dürfen Lkw trotz der Sommerferien auch samstags bewegt werden 
  • Niedersachsen: Vorerst bis zum 31. August 2026 

Sechs weitere Bundesländer schließen sich nun an: 

  • Bayern ab dem Wochenende vom 15. und 16. August, genaue Regeln werden nach aktuellem Stand noch erstellt. 
  • Auch Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg setzen die Lockerung ab diesem Wochenende um. 
  • Zudem kommen Schleswig-Holstein und Hamburg dazu. 
  • Auch Hessen hat nun entsprechende Regelungen angekündigt.

Update, 13. August: Weitere Bundesländer haben Änderungen bekanntgegeben.

  • Rheinland-Pfalz lockert die Regelung ebenfalls bis zum 30. September
  • Thüringen hat die Regelun bis zum 31. August angemeldet
  • Bremen ebenfalls bis zum 31. August
  • Auch Brandenburg regelt dies so bis zum 31. August
  • Berlin ebenso
  • Auch Sachsen hat nun Lockerungen bis Ende August bekanntgegeben

Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat sich derweil noch nicht angeschlossen. (Quelle: Tagesschau.de / ADAC.de)

Truck drives on highway © Adobe Stock | sculpies

Warum wird das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gelockert?

Mit den Lockerungen soll es ermöglicht werden, in dieser Ausnahmesituation einen Teil der Ware von den Flüssen auf die Straße zu verlagern. Auch das Schienennetz soll vermehrt in Anspruch genommen werden. Die Industrieverbände sehen der Maßnahme optimistisch entgegen, da Lkw im Gegensatz zu Schiff und Bahn nicht an feste Wege gebunden sind und die Ware dementsprechend flexibler transportieren können. 

Allerdings passt auf einen Lkw auch nur ein Bruchteil der Gütermenge, die normalerweise auf einem Schiff untergebracht werden kann. Es werden also deutlich mehr Lkw auf die Straße müssen, um das auszugleichen. Um die Straßen zusätzlich nicht weiter zu überlasten, sollen vermeidbare Bauarbeiten auf Autobahnen deshalb bis auf weiteres verschoben werden. 

Was gilt nun für Lkw? 

Die Ausnahmegenehmigung betrifft laut des Verkehrsministeriums in Düsseldorf „Beförderungen und damit verbundene Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers am Rhein stehen“. Besonders wichtige Güter sollen so dennoch zuverlässig transportiert werden können. 

Normalerweise herrscht für Lkw ein striktes Sonn- und Feiertagsfahrverbot um Ruhestörung und unnötigen Verkehr auf den Autobahnen zu vermeiden. In der Sommerferienzeit vom 01. Juli bis zum 31. August kommt zudem eine weitere Beschränkung hinzu: Samstags von 07:00 – 20:00 Uhr darf keine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung auf den in der Ferienreiseverordnung FerReiseV 1985 genannten Autobahnen und Bundesstraßen stattfinden. 

Allerdings befindet sich Deutschland momentan durch die Hitzewelle und die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände in Flüssen in einem Ausnahmezustand. Damit die ohnehin schon schwächelnde Wirtschaft nicht weiter einbricht, wurde eine Lockerung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots beschlossen. So soll sichergestellt werden, dass Lieferketten aufrechterhalten werden können und es nicht zu Versorgungsengpässen kommt. 

Truck drives on highway © Adobe Stock | Jaroslav Pachý Sr.

Wie passt das zu Lenk- und Ruhezeiten? 

Zu beachten sind die Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer und Fahrerinnen: Diese werden durch diese Ausnahmeregelung nicht ausgesetzt. Wenn der Lkw nun also sonntags bewegt wird, muss er einfach einen anderen Tag stillstehen. So wird durch eine Lockerung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots lediglich bewirkt, dass wichtige Aufträge anders priorisiert werden können. 

Kritik an der Maßnahme kommt unter anderem vom Umweltverband BUND, der die Verlagerung auf die Straße aus Klimaschutzgründen ablehnt. Der Logistikverband BGL gibt zudem zu bedenken, dass die Lockerung allein keine zusätzlichen Fahrerkapazitäten schafft. Auch die uneinheitliche Regelung – aktuell haben neun Bundesländer die Ausnahme umgesetzt, andere wie Sachsen lehnen sie ab – sorgt für Diskussionen, etwa mit Blick auf Fahrten über Landesgrenzen hinweg. 

Hinweis: Alle Angaben in diesem Beitrag wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch gilt: Änderungen sind jederzeit möglich und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Dieser Artikel wird bei neuen Informationen aktualisiert. Stand des Artikels: 11. August, 15:24 Uhr. 

Das Neueste vom Blog