Ein Beispiel für korrektes Umrüsten
Ein Audi A3 2.0 TDI bekommt neue Reifen: von 16 Zoll geht’s rauf auf
A: 18 Zoll // 225/40R18 92W XL (Load 92 = 630 Kg) oder B: 19 Zoll // 235/35ZR19 91Y XL (max.Load = 615 Kg)
Tipps zum Umstieg auf größere Breitreifen
Breitreifen sind bei Tunern nicht nur beliebt sondern für eine Individualisierung nahezu notwendig. Doch auch das Fahrverhalten wird durch Breitreifen verbessert. Denn diese verfügen über eine größere Aufstandsfläche, welche die Fahrstabilität und das Kurvenverhalten optimiert. Bremswege verkürzen sich und Seitenkräfte werden verringert. Doch worauf kommt es beim Umrüsten auf Breitreifen bzw. bei der Umbereifung an?
Abrollumfang
Bei der Auswahl einer Umrüstgröße sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: Achten Sie zunächst auf den Abrollumfang der Reifen, also auf die Strecke, die ein Rad bei einer Umdrehung schlupffrei zurücklegt. Das bedeutet, dass dieser beim Breitreifen gegenüber der Serienbereifung nicht zu groß sein darf, damit Systeme wie das Anti-Blockier-System (ABS), das Elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) und die Antriebsschlupfregelung (ASR) weiterhin problemlos funktionieren. Wählen Sie daher den Abrollumfang der Originalbereifung. Die Abweichung des Abrollumfangs kann eine Toleranz von bis zu 1,5 Prozent mehr oder 2,5 Prozent weniger vorweisen.
Geschwindigkeitssymbol
Auch das Geschwindigkeitssymbol sollte gleich oder höherwertig sein, muss aber mindestens die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges berücksichtigen.
Reifenbreite
Nach § 10 StVZO werden die serienmäßigen und freigegebenen Rad- und Reifengrößen in der Fahrzeug-ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis) aufgelistet. Diese finden Sie normalerweise im Fahrzeugschein. Falls dies nicht der Fall ist, fragen Sie einfach Ihren Fachhändler. Die Freigängigkeit der Rad-/Reifen Kombination hängt z. B. auch von der Bremse, dem Radinnenhaus der Karosserie und Fahrwerksteilen ab.
Des Weiteren gibt es dazu Informationen auf den Websites der Reifenhersteller. Eine Umrüstung auf eine im Fahrzeugschein erfasste Reifengröße ist ohne Überprüfung möglich. Im Zweifel sollten Sie aber immer einen Fachhändler aufsuchen und sich beraten lassen – besonders dann, wenn Sie eine Reifengröße aufziehen wollen, die nicht in der ABE aufgelistet ist. Dann ist auch eine Eintragung des Breitreifens bei der zugelassenen Prüfstelle unumgänglich.
Tachoangleichung
Zur gesetzlichen Voraussetzung für die Umrüstung auf Breitreifen gehört ein gleicher Abrollumfang der Breitreifen. Weicht dieser mit mehr als +1 Prozent bis -1,5 Prozent ab, ist eine Tachoangleichung notwendig. Denn je größer die Abweichung des Reifenumfangs ausfällt, desto häufiger kann es vorkommen, dass die Tachoanzeige nachjustiert werden muss. Auch Fahrwerk, Lenkung und Felgen sollten vor der Umrüstung von einem Fachmann überprüft werden.
Der Lastindex oder Tragfähigkeitsindex (Loadindex) eines Reifens gibt an, mit wieviel Kilogramm dieser maximal belastet werden darf, unter Berücksichtigung eines bestimmten Reifendrucks. Der Lastindex sollte gleich oder höherwertig sein, nur in Ausnahmefällen niedriger als die Serienbereifung.
Faustregel:
Der Lastindex deckt die tatsächliche Achslast ab (siehe Ziffer 7.1 und 7.2 der Zulassungsbescheinigung, Teil 1). Lastabschläge bei V/W/Y-Reifen sind zu berücksichtigen.
Unser Hinweis:
Bei einem Lastindex, der niedriger als die Serienbereifung liegt, ist der Reifenfülldruck den Angaben des Fahrzeugherstellers entsprechend anzupassen. Dies ist je nach Reifenausführung unterschiedlich und beträgt bei XL-Reifen z. B. 0,4 bar. Der Lastindex ist laut EU-Norm ECE-R 30 auf der Reifenseite angegeben.
Beispiel Pkw:
Bei einem Lastindex von 91 beträgt die maximale zulässige Last je Reifen 615 Kilogramm.
Auch der sogenannte Speedindex (Geschwindigkeitssymbol) eines Reifens ist zu beachten. Zusammen mit dem Lastindex gibt dieser an, mit welcher zulässigen Reifen-Höchstgeschwindigkeit der Reifen gefahren werden darf. Der Speedindex sollte gleich oder höherwertig sein als im Fahrzeugschein angegeben. Mindestens muss die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges berücksichtigt werden. Ist der Geschwindigkeitsindex bei Sommerreifen niedriger als im Fahrzeugschein eingetragen, dürfen Sie nicht mit dem Reifen fahren.
Ein Audi A3 2.0 TDI bekommt neue Reifen: von 16 Zoll geht’s rauf auf
A: 18 Zoll // 225/40R18 92W XL (Load 92 = 630 Kg) oder B: 19 Zoll // 235/35ZR19 91Y XL (max.Load = 615 Kg)
Ausgangsituation: Serienbereifung: 205/55R16 91W (Breite/Höhe/Zoll/Lastindex).
Im alten, bis zum 30. September 2005 ausgegebenen Fahrzeugschein ist auch 225/45R17 91W möglich. Die Umrüstwünsche sind nicht in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.
Der auf neue Reifen umgerüstete Audi A3 2.0 TDI muss bei der nächsten Befassung von der zugelassenen Prüfstelle abgenommen werden. Die Änderungsabnahme, inklusive Anbau-Prüfung, erfolgt nach § 19 Abs.3 StVZO mit dem Hinweis „Anbaubestätigung mitführen“. Dazu gehört ebenfalls die Korrektur der Fahrzeugpapiere.
Felgenbreite
Bei einer Veränderung der Einpresstiefe gegenüber Serienfelge sollten Sie beachten:
Einpresstiefe/ET