In Folge der Corona-Krise haben viele Unternehmen mit Einnahmeausfällen zu kämpfen und sehen sich in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage. Jetzt bringen Bund und Länder Soforthilfen auf den Weg, um diesen Unternehmen kurzfristig helfen zu können. Soforthilfen sind:
Doch welche Soforthilfe ist für welchen Betrieb in welchem Bundesland verfügbar? Wo können diese beantragt werden?
Wir haben für Sie Informationen zusammengetragen, um einige der aktuellen Fragen beantworten zu können. Es handelt sich hierbei jedoch um unverbindliche Informationen mit ersten Anhaltspunkten. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Betroffene sollten sich bei rechtlichen und steuerlichen Fragen an entsprechende Fachberater wenden.
Wie können Hilfsgelder der Bundesregierung beantragt werden?
Die Hilfsgelder der Bundesregierung werden über die Bundesländer beantragt.
Können gleichzeitig Hilfen von Bund und Ländern in Anspruch genommen werden?
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Hilfen der Bundesregierung und der Bundesländer ist grundsätzlich möglich. Eine mögliche Überkompensation ist jedoch zurückzuzahlen.
Wo können Anträge und weitere Informationen zu den einzelnen Bundesländern eingesehen werden?
Hier finden Sie wichtige Webseiten der Bundesländer:
Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Information, die erste Anhaltspunkte geben soll. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Ggf. sollten sich Betroffene für die Themen an rechtliche und/oder steuerliche Fachberater wenden.