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Europäische Bestimmungen bei Pannen

Bei einer Panne sicher bleiben

Im Falle einer Panne ist es wichtig, die folgenden Dinge zu beachten:

  • Halten Sie auf dem Standstreifen an und schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
  • Ziehen Sie Ihre Warnweste (Sicherheitsweste) an
  • Platzieren Sie das Warndreieck 30m (100m on motorways) hinter Ihrem Fahrzeug
  • Suchen Sie Schutz hinter der Sicherheitsbarriere und benachrichtigen Sie die Polizei oder die Dritthelfer.

In einigen Ländern gibt es jedoch lokale Vorschriften für Pannen. Deshalb haben wir die folgende Liste zusammengestellt, damit Sie wissen, was in jedem Land zu tun ist.

Continental wünscht Ihnen eine sichere Reise.

Notfallnummern

Wissen, was im Falle einer Panne zu tun ist - egal, wo Sie sich in Europa befinden!

Klicken Sie auf die untenstehenden Länder, um zu erfahren, was rechtlich vorgeschrieben ist und an wen Sie sich im Notfall wenden müssen.

Letzte Updates

Dänemark (2021/09): Neue Telefonnummer

Spanien (2021/10): Update der Ausstattungsbeschränkungen

Slowenien (2021/10): Update der Ausstattungsbeschränkungen

Notfallnummern & rechtliche Vorgaben pro Land:

  • Abhängig von den Wetterbedingungen im Winter
  • Situationsgerechte Winterreifen sind Pflicht
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht
  • M+S Markierung
  • Mindestprofiltiefe: 1,6mm

  • Winterreifen sind nicht verpflichtend
  • M+S und Alpine-Symbol (3PMSF)
  • Schneeketten, angegeben durch Straßenschilder
  • Schneeketten müssen bei Winterbedingungen oder entsprechenden Schildern genutzt werden

  • Winterreifen sind verpflichtend von 01.12. - 01.03.
  • Gültig für Fahrzeuge bis zu 3,5 t
  • Mindestprofiltiefe: 4,0 mm
  • Winterreifen sind auf allen 4 Achsen zu montieren
  • Spikereifen können wie alle anderen Winterreifen verwendet werden
  • M+S Markierung

  • Winterreifen sind nicht verpflichtend
  • M+S-Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex sind vom 01.10. bis 30.04. zugelassen (Angabe der Höchstgeschwindigkeit im Armaturenbrett verpflichtend)
  • M+S gekennzeichnete Reifen mit gleichem/höherem Geschwindigkeitsindex werden das ganze Jahr über akzeptiert
  • Alpine-Symbol (3PMSF) Reifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex das ganze Jahr über akzeptiert (Kennzeichnung der Höchstgeschwindigkeit im Armaturenbrett verpflichtend) 

  • Winterreifen sind verpflichtend vom 15.11.-15.04.
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht und nicht mehr als 8 Sitzplätze
  • M+S Markierung
  • Mindestprofiltiefe: 4,0 mm
  • Spikes sind nicht erlaubt

  • Winterreifen sind nicht verpflichtend
  • Spikes sind nicht erlaubt
  • Mindestprofiltiefe: 4,0 mm (verpflichtend vom 01.11. - 31.03.)

  • Winterreifen sind nicht verpflichtend
  • Spikereifen sind erlaubt vom 01.11. - 15.04.

  • Winterreifen sind verpflichtend vom 01.12. – 01.03.
  • M+S Markierung
  • Mindestprofiltiefe: 3,0 mm
  • Spikereifen können vom 15.10. - 31.03. genutzt werden
  • Ab 01.12.2022 ist das Alpine-Symbol (3PMSF) für Spikereifen erforderlich (Ausnahme POR-Reifen)

  • Winterreifen sind verpflichtend vom 01.11. - 31.03., wenn die Straßenverhältnisse es erfordern
  • Mindestprofiltiefe: 3,0 mm
  • Spikereifen können vom 01.11. - 31.03.  oder den ersten Montag nach Ostern genutzt werden, außerhalb dieses Zeitraums wenn Winterbedingungen herrschen
  • Gültig bis zu 3,5 t Fahrzeuggewicht
  • M+S Markierung
  • Reifen mit der M + S Markierung können noch bis zum 30. November 2024 verwendet werden. Danach gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) oder Spikereifen als Winterreifen

  • Aufgrund eines Beschlusses des Präfekten müssen Fahrzeuge in der Zeit vom 01.11. bis 31.03. eine Winterausrüstung (Winterreifen und/oder Schneeketten) verwenden.
  • Winterreifen müssen mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sein (M+S-gekennzeichnete Reifen sind bis zum 1.11.2024 erlaubt)
  • Schneeketten, angezeigt durch Straßenschilder
  • Schneeketten müssen bei Winterbedingungen oder entsprechenden Schildern genutzt werden

  • Winterreifen sind nicht verpflichtend
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen
  • Schneeketten sind erlaubt, max. Geschwindigkeit 50 km/h

  • Winterreifen sind nicht verpflichtend
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht

  • Winterreifen sind nicht verpflichtend
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht

  • Winterreifen sind nicht verpflichtend
  • Mindestprofiltiefe: 1,6 mm

  • Winterreifenpflicht in Teilen vom 15.11. - 15.04.
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht
  • M+S Markierung
  • Verlängerung: 1 Monat für die Montage (15.10. - 15.11.) und 1 Monat für die Demontage (15.04. - 15.05.)
  • Mindestprofieltiefe: 1,6 mm
  • Winterreifen sind im Sommer erlaubt (16.05. - 14.10.),  wenn der Geschwindigkeitsindex gleich oder höher ist als der im Fahrzeugschein angegebene

  • Winterreifen sind verpflichtend vom 15.11. - 15.04.
  • Bis zu 3,5 Tonnen
  • M+S Markierung
  • Mindestprofiltiefe 4,0 mm

  • Winterreifen sind verpflichtend vom 01.12. - 01.03.
  • M+S Markierung
  • Mindestprofiltiefe: 4,0 mm
  • Spikereifen können vom 01.10. - 01.05. genutzt werden

  • Keine allgemeine Winterreifenregelung, regionale Regelungen sind bei winterlichen Straßenverhältnissen möglich (z. B. Passstraßen)
  • Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
  • Achten Sie bei einem Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen auf Haftungsprobleme
  • Wenn die Behörden Schneekettenpflicht ankündigen, sind nur Schneeketten erlaubt (Allradantrieb kann ausgeschlossen sein)
  • Verwendung von Schneeketten bei entsprechender Straßenbeschilderung und -beschaffenheit
  • Spikereifen sind erlaubt für Fahrzeuge <7.5 t zulässiges Gesamtgewicht vom 01.11. - 30.04.oder auf schneebedeckten Straßen
  • Maximale Geschwindigkeit: 80 km/h
  • Fahrzeuge mit Spikereifen müssen mit einem 80 km/h Aufkleber versehen sein

  • Winterreifen sind verpflichtend vom 01.11. - 01.04.
  • M+S Markierung
  • Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
  • Spikereifen können wie alle anderen Winterreifen während der vorgeschriebenen Winterperiode verwendet werden
  • Mindestprofiltiefe: 3,0 mm

 

  • Abhängig von den Wetterbedingungen im Winter
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht
  • M+S Markierung
  • Mindestprofiltiefe: 1,6 mm

  • Winterreifen sind nicht verpflichtend
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht

  • Winterreifen sind verpflichtend vom 15.11.-15.03.
  • M+S Markierung
  • Mindestprofiltiefe: 4,0 mm
  • Spikes sind nicht erlaubt

  • Je nach Wetterbedingungen im Winter vom 01.12. - 31.03.
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht
  • M+S Markierung
  • Spikes sind erlaubt vom 01.12. - 01.03.

  • Winterreifen sind verpflichtend vom 15.11. - 01.04.
  • Winterreifen sind verpflichtend bis zu 3,5 Tonnen
  • Mindestprofiltiefe: 4,0 mm
  • M+S Markierung

  • Winterreifen sind nicht verpflichtend

  • Abhänging von den Wetterbedingungen im Winter
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht
  • M+S speziell für den Wintereinsatz entwickelt und / oder Alpine-Symbol (3PMSF)
  • Mindestprofiltiefe: 3,0 mm
  • Spikereifen sind erlaubt
  • Im Süden: Vom 01.11. bis zum ersten Montag nach Ostern
  • Im Norden: Vom 15.10. bis zum 30.04.

  • Winterreifen sind nicht verpflichtend
  • Spikes sind nicht erlaubt
  • Schneeketten für die Antriebsachse müssen im Fahrzeug mitgeführt werden
  • Auf Bergstraßen empfiehlt sich die Verwendung von Winterreifen von 01.11.–30.04.

  • Situationsbedingt je nach winterlichen Straßenverhältnissen von 1.11. – 15.4.
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht
  • M+S Markierung
  • Mindestprofiltiefe: 4,0 mm
  • Sind Sommerreifen montiert, sind Ketten für eine angetriebene Achse vorgeschrieben
  • Spikereifen sind erlaubt von 1.11. - 15.4.
  • Wenn Spikereifen montiert sind, sind sie für alle Achsen vorgeschrieben. (inkl. Trailer/Anhänger)

  • Winterreifen sind nicht verpflichtend
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht
  • Schneeketten sind nur auf mit Schnee und Eis bedeckten Straßen erlaubt
  • Spikereifen sind nicht erlaubt

  • Winterreifen sind nicht verpflichtend

  • Abhängig von den Wetterbedingungen im Winter
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht
  • M+S Markierung
  • Mindestprofiltiefe: 1,6 mm

  • Winterreifen sind verpflichtend vom 01.12. - 28.02.
  • M+S Markierung ebenso wie das Alpine-Symbol (3PMSF)
  • Mindestprofiltiefe: 4,0 mm
  • Wenn Sie Spikereifen verwenden, müssen diese auf allen Positionen sein.
  • Winterreifen müssen an allen Positionen montiert werden
  • Spikes sind verboten vom 01.07. - 30.09.

  • Abhängig von den Wetterbedingungen im Winter vom 01.12. - 31.03.
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht
  • M+S Markierung
  • Mindestprofiltiefe: 3,0 mm
  • Spikereifen sind erlaubt vom 01.11. – 15.04.

  • Keine allgemeine Winterreifenregelung, regionale Regelungen sind bei winterlichen Straßenverhältnissen möglich (z. B. Bergpässe)
  • Mindestprofiltiefe für Winterreifen: 1,6 mm
  • Achten Sie bei einem Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen auf Haftungsfragen
  • Wenn die Behörden Schneekettenpflicht ankündigen, sind nur Schneeketten erlaubt (Allradantrieb kann ausgeschlossen sein)
  • Verwendung von Schneeketten bei entsprechender Straßenbeschilderung und -beschaffenheit
  • Spikereifen sind zulässig für Fahrzeuge <7,5 t zulässiges Gesamtgewicht zwischen 01.11. und 30.04. oder auf schneebedeckten Straßen
  • Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h
  • Fahrzeuge mit Spikereifen müssen mit einem 80 km/h Aufkleber versehen werden

  • Abhängig von den Wetterbedingungen im Winter
  • Vom 01.11. - 01.04.
  • Winterreifen sind verpflichtend bis zu 3,5 Tonnen
  • M+S Markierung
  • Mindestprofiltiefe: 4,0 mm

  • Abhängig von den Wetterbedingungen im Winter
  • Vom 15.11. - 31.03.
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht 
  • M+S Markierung
  • Mindestprofiltiefe: 3,0 mm
  • Schneeketten müssen verwendet werden, wenn Schilder darauf hinweisen und können verwendet werden, wenn Winterbedingungen herrschen
  • Spikereifen sind verboten

  • Winterreifen sind verpflichtend vom 15.11.-15.03.
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht
  • M+S Markierung
  • Mindestprofiltiefe: 3,0 mm
  • Spikes sind nicht erlaubt

  • Keine Winterreifenpflicht
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht
  • Mindestprofiltiefe: 1,6 mm

  • Situationsbedingt je nach winterlichen Straßenverhältnissen vom 01.11. - 31.03.
  • M+S Markierung
  • Mindestprofiltiefe: 4,0 mm

 

  • Winterreifen sind verpflichtend vom 01.12. - 01.04.
  • Gültig nur für gewerbliche Fahrzeuge (inkl. Taxi, leichte Lkw, Lkw, Busse)
  • Mindestprofiltiefe: 1,6 mm
  • M+S Markierung

  • Winterreifen sind nicht verpflichtend

  • Winterreifen sind nicht verpflichtend

  • Winterreifen sind nicht verpflichtend
  • Gültig bis zu 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht