Wintervorschriften LKW – das müsst ihr beachten

Das gilt in der kalten Jahreszeit

winter road transportation truck with a snow attention sign in the background © Adobe Stock tarasov_vl

Es ist kaum zu glauben: Eben strahlte noch die Sonne heiß vom Himmel, doch bald steht schon wieder die kalte Jahreszeit vor der Tür. Die bringt wie immer Herausforderungen im Straßenverkehr mit – deshalb sollte man im LKW genau darauf achten, die richtigen Reifen drauf zu haben. Zudem gibt es weitere Wintervorschriften, die zu beachten sind. 

Schnee kann zwar schön aussehen, doch für die Straßen bedeutet er vor allem Rutschgefahr, schlechte Sichtverhältnisse und ein erhöhtes Unfallrisiko.

Gerade für Langstreckenfahrten, wie LKW-Fahrer sie täglich zurücklegen müssen, ist eine gute Vorbereitung im Winter daher ein Muss, um sicher unterwegs zu sein. Doch in jedem Land gelten andere Vorschriften für das Fahren im Winter. 

Wenn du also im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs bist, solltest du dich vorher genaustens über die im jeweiligen Land geltenden Regelungen informieren, um ein mögliches Bußgeld zu vermeiden. Hier findest du eine kleine Übersicht, auf was du dabei alles achten solltest.

Wintervorschriften Deutschland

Grundsätzlich gilt in Deutschland im kommenden Winter das gleiche, wie zuvor: In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass es keinen vorgeschriebenen Zeitraum für Winterbereifung gibt, sondern diese nur bei winterlichen Straßenverhältnissen verpflichtend sind. Winterliche Straßenverhältnisse sind dabei nach eigenem Ermessen zu definieren, herrschen aber vor allem bei allen Formen von Glatteis und Schnee. Die Redewendung „von O bis O“ (Oktober bis Ostern) gilt als Faustformel für den Zeitraum, in dem Winterreifen empfehlenswert sind.

Als Winterreifen gelten alle Reifen mit dem Alpine-Symbol. Das ist das Bergpiktogramm mit der Schneeflocke. Bis zum 30. September 2024 gelten auch noch alle Reifen mit dem M+S Symbol als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Auch Ganzjahresreifen, die diese Symbole tragen, sind als wintertaugliche Reifen zugelassen. 

Schneeketten sind in Deutschland erlaubt, wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist, Spikereifen sind derweil verboten – außer, wenn eure Strecke über das „Kleine Deutsche Eck“ führt.

Um die Winterreifenpflicht vollständig zu erfüllen, müssen in Deutschland LKW seit dem 01. Juli 2020 mindestens außer an den permanent angetriebenen Achsen auch an den vorderen Lenkachsen mit Winterreifen ausgestattet sein. 

Außerdem ist in Deutschland eine Abfahrtskontrolle durch den Fahrzeugführer vorgeschrieben, welche durch §35 und §36 der DGUV genauer definiert wird. Dazu zählt im Winter neben den üblichen Punkten wie Beleuchtung und Motor auch das Freiräumen des Dachs. Das verhindert, dass Schnee oder Eis vor die Frontscheibe oder auf andere Fahrzeuge rutscht und Unfälle verursacht. Die Scheiben müssen vollständig freigekratzt werden, ein kleines Guckloch zählt nicht. Auch die Seitenspiegel und das Nummernschild müssen von Schnee befreit sein.

Um dauerhaft während der Fahrt für eine gute Sicht zu sorgen, solltest du deine Scheibenwaschanlage mit Frostschutzmittel ergänzen. In Deutschland gibt es an vielen Autohöfen inzwischen Enteisungsbühnen und Räumstationen, an denen du deinen LKW sicher und ohne Rutschgefahr von Eis und Schnee befreien kannst. Eine Liste dieser Autohöfe führt der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung auf seiner Internetseite.

Weitere Tipps zum Thema Sicherheit im LKW findest du hier: 5 Tipps für eine sichere Fahrt im LKW

truck tires in snow chains © Adobe Stock Daniel Vincek

Strafen bei Verstoß gegen die Wintervorschriften

Auch bei der situativen Winterreifenpflicht gilt: Wenn du einen Unfall durch falsche Bereifung verursachst, kann dies als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden.

Sind die Straßenverhältnisse unumstritten winterlich und du wirst mit Sommerreifen erwischt, bedeutet das ein Bußgeld von 60 Euro. Wurden dadurch auch noch andere behindert, ist ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg für den Fahrer fällig. 100 Euro sind bei einer Gefährdung durch unpassende Bereifung fällig, 120 Euro sind es bei einem Unfall wegen unpassender Bereifung. Ein Punkt in Flensburg kommt jeweils dazu. Neben den Fahrern ist außerdem der Halter dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug vor Fahrtantritt richtig ausgerüstet ist und kann ebenfalls eine Strafe erhalten. 

Nicht freigekratzte Fenster können für ein Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro sorgen und ein nicht freigeräumtes Dach kann dich 25 Euro kosten. Wichtig ist außerdem, dass du beim Enteisen deines Trucks nicht den Motor laufen lässt. Das ist nämlich umweltschädlich und kann deshalb ein Bußgeld von 80 Euro nach sich ziehen.

Wenn du bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen nicht mit angepasster Geschwindigkeit fährst, kostet dich das laut Bußgeldkatalog (via bussgeldkatalog.org) 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Schneeketten werden geahndet. Bei 21 bis 25 km/h außerorts sind 80 Euro und ein Punkt fällig, mehr als 60 km/h außerorts sorgen für ein Bußgeld von satten 600 Euro und 2 Punkte. Wird generell gegen die Schneekettenpflicht verstoßen, kostet das 20 Euro.

Der richtige Reifen ist entscheidend: Reifen, die der Witterung standhalten und den nötigen Grip auf rutschigen Straßen bieten, sind im Winter unerlässlich. Auch bei Continental finden sich entsprechende Reifen - etwa die Reifenlinie Conti Scandinavia, die das ganze Jahr über einsetzbar ist. Mehr Infos dazu findet ihr hier.

Wintervorschriften im Ausland

Auch im Ausland gelten Vorschriften für Fahrten im Winter. Doch diese können von den deutschen abweichen und variieren von Land zu Land. Hier findest du eine kurze Übersicht, aber am besten informierst du dich noch ausführlicher über die vor Ort geltenden Regelungen: Übersicht der internationalen Regelungen

In Österreich herrscht vom 01.11. bis zum 15.04. bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterreifenpflicht. An eine Schneekettenpflicht ist sich nach der Beschilderung zu halten und bei Verstößen können hohe Strafen fällig werden. Im selben Zeitraum ist auch eine Mitführpflicht von Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder vorgeschrieben.

Die Schweiz hat keine Winterreifenpflicht, doch bei Unfällen ist eine Mithaft fällig. Auch hier gilt nach der Beschilderung eine Schneekettenpflicht.

Auch Italien hat keine allgemeine Winterreifenpflicht, bringt allerdings eine Mitführplicht für Schneeketten mit.

Einige Regionen und Straßenabschnitte in Frankreich haben eine permanente Winterreifenpflicht, die Schneekettenpflicht ist auch hier nach Beschilderung gültig. 

In der Slowakei herrscht bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterreifenpflicht, wobei diese auf zwei Optionen zurückgreift: Entweder, man hat Winterreifen mit mindestens 3 Millimeter Profiltiefe auf der Antriebsachse oder man verwendet Standardreifen. Es gilt dann allerdings eine Mitführpflicht von Schneeketten, wenn das Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet ist. 

In Polen gibt es keine Winterreifenpflicht, Schneekettenpflicht nur nach Beschilderung.

Tschechien hingegen hat vom 01.11. bis zum 31.03. eine allgemeine Winterreifenpflicht. Es gibt keine Schneekettenpflicht, allerdings kann entsprechende Beschilderung Schneeketten fordern. 

In Serbien gibt es bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterreifenpflicht und Schneeketten für die Antriebsachse müssen immer mitgeführt und bei Bedarf montiert werden. 

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