
Umweltschutz und Sicherheit
Wie stelle ich meinen Antrag?

„Umweltschutz und Sicherheit“, kurz „US“ – dabei handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM). Manch einer wird es noch unter seinem ursprünglichen Namen „De-minimis“ kennen. Um was das BALM sich sonst noch kümmert, erfahrt ihr hier
Ziel des Programms „Umweltschutz und Sicherheit 2025“ ist die Förderung von Maßnahmen an schweren Nutzfahrzeugen, die zur Sicherheit und dem Umweltschutz im Straßenverkehr beitragen Möchte man das in Anspruch nehmen, müssen hierfür Anträge ausgefüllt und Nachweise erbracht werden. Wir geben euch hier einen kleinen Überblick darüber, auf was ihr achten müsst und bis wann die Fristen gelten.
Was wird durch das Programm „Umweltschutz und Sicherheit 2025“ gefördert?
Das Förder-Programm richtet sich an die Logistikbranche. Gefördert werden Maßnahmen rund um schwere Nutzfahrzeuge. Dazu zählen alle Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt sind und deren technische Gesamtmasse über 3.501 kg beträgt. Gefördert werden:
- Fahrzeugbezogene Maßnahmen: z. B. das Anschaffen von umweltschonenderen Reifen, Fahrassistenz- oder Partikelminderungssysteme
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung: z. B. der Erwerb von Telematiksystemen und Software zur Verarbeitung der Daten des digitalen Tachografen
- Nicht förderfähig sind Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und dem Umweltschutz, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben sind
Welche Fristen gelten für die Antragsstellung?
Für das Stellen des Antrages gibt es jedes Jahr Fristen, die mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen bekannt gegeben werden. Dieses Jahr gilt folgender Zeitraum:
- Antragsstart: 04.08.2025 um 09:00 Uhr
- Antragsende: 01.09.2025
Zu beachten ist, dass das Antragsportal bereits vor Ende der angegebenen Frist geschlossen werden kann, falls keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.

Wie läuft die Antragstellung ab?
Anträge können von Einzel- und Verbundunternehmen, die im Bereich des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen tätig sind, gestellt werden, aber auch von den Haltern und Eigentümern der betreffenden Fahrzeuge.
Die Anträge müssen im eService-Portal https://antrag.gbbmdv.bund.de gestellt werden. Dort gibt es zwei Antragsarten A1 und A2 und entsprechende Ausfüllhilfen und Videotutorials, die alles Schritt für Schritt erklären und zeigen.
- Erstantrag A1 ist für Einzelunternehmen
- Erstantrag A2 für Verbundunternehmen
Für einen Zusammenschluss von Unternehmen gibt es die Regelung, dass das herrschende Unternehmen den Antrag stellen muss, auch, wenn sich dessen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland befindet. In diesem Fall muss es ein in Deutschland ansässiges und zuwendungsberechtigtes Unternehmen für das Zuwendungsverfahren benennen und bevollmächtigen.
Ein vollständiger Antrag beinhaltet folgende Komponenten:
- Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Ein unterschriebenes Kontrollformular
- Die Fahrzeugnachweise (Zulassungsbescheinigung/en Teil I oder eine Fahrzeugaufstellung, bestätigt durch die Straßenverkehrsbehörde und ggf. Eigentumsnachweise)
Das müsst ihr beachten: Ergeben sich von Seiten des Antragstellenden nachträgliche Änderungen, müssen diese dem BALM unverzüglich mitgeteilt werden, weil sonst ein Verfall des Anspruchs riskiert werden kann. Diese Änderungen können den Antrag betreffen, aber auch die Daten der zuwendungsempfangenden Person. Eine Antragsrücknahme ist daher bis zum Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheids möglich und auch ein Verzicht auf eine Auszahlung der bewilligten Zuwendung. Auch Änderungen an den Maßnahmen und weitere Fälle, wie beispielsweise ein Insolvenzverfahren, müssen gemeldet werden.

Was passiert nach der Antragstellung?
Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Bewilligung des Antrags per Bescheid und endet für sämtliche Maßnahmen grundsätzlich 5 Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids, spätestens jedoch zum 31.12.2025.
Um die Bearbeitung und Auszahlung des Verwendungsnachweises zu beschleunigen, kann außerdem ein Rechtsbehelfsverzicht als Anlage zum Zuwendungsbescheid beigefügt werden. Damit erklärt man sich bereit, den Inhalt des Zuwendungsbescheides oder Teile des Inhaltes nicht anzufechten. Somit ist der Zuwendungsbescheid sofort nach Zugang des Rechtsbehelfsverzichts beim Bundesamt bestandskräftig.
Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Der Förderbetrag wird anteilig berechnet und kann höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Es besteht ein Fördersatz von bis zu 2.000 € je schwerem Nutzfahrzeug. Der absolute Förderhöchstbetrag liegt bei 33.000 €.
Hat man einen bestandskräftigen Zuwendungsbescheid erhalten, erfolgt anschließend eine Auszahlung der Fördermittel. Dafür müssen dem BALM weitere Daten und Anträge übermittelt werden:
- Das vollständig ausgefüllte Formular „Antrag auf Auszahlung“ (Verwendungsnachweis)
- Das unterschriebene Kontrollformular in elektronischer Form über das eService-Portal
Die Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis endet spätestens sechs Monate nach Zugang des Bescheids. Außerdem können pro Zuwendungsbescheid nur maximal zwei Verwendungsnachweise eingereicht werden. Dabei zählen nur die, die auch zu einer Auszahlung geführt haben.
Die förderfähigen Maßnahmen müssen dann innerhalb des Bewilligungszeitraums zweckentsprechend durchgeführt werden.
Was muss bei der Durchführung der Maßnahmen beachtet werden?
Damit eine Maßnahme für Umweltschutz und Sicherheit gefördert wird, muss sie bis spätestens fünf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids und spätestens zum 31.12.2025 durchgeführt werden.
Als durchgeführt gilt die Maßnahme nach dem die Installation der beschafften Gegenstände am und im Fahrzeug erfolgt ist, nach der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung und abschließend nach der Begleichung der Rechnung.
Hinweis: Alle Angaben in diesem Beitrag wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch gilt: Änderungen sind jederzeit möglich, und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für verbindliche Informationen und aktuelle Details zum Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit 2025“ informiert euch bitte direkt beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) unter www.balm.bund.de.
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