LKW-Führerschein verlängern verpasst

Was muss ich jetzt tun?

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Im Gegensatz zu PKW-Führerscheinen, müssen LKW- und Bus-Führerscheine der Klassen C, CE, C1, C1E, D1, D1E, D und DE alle 5 Jahre verlängert werden.

Für die Klassen C1 und C1E gilt die 5-jährige Verlängerungsfrist erst ab dem 50. Lebensjahr. Berufskraftfahrer müssen zudem alle 5 Jahre eine Berufskraftfahrerweiterbildung absolvieren, um ihre Qualifikation zu behalten. So soll sichergestellt werden, dass man immer auf dem neuesten Stand ist.

Was muss bei einer Verlängerung erfüllt werden?

Um den Führerschein zu verlängern, muss rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Dann müssen Nachweise wie z. B. ein Test über das Sehvermögen erbracht werden, die die Fahrtauglichkeit bescheinigen. Genauere Informationen sind hier zu finden.

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Verlängerung verpasst – was bedeutet das?

Wurde die Frist zur Verlängerung des Führerscheins verpasst, bedeutet das, dass die Gültigkeit der Fahrerlaubnis automatisch erlischt. Man ist also erstmal nicht mehr dazu berechtigt, sich hinters Steuer zu setzen. Das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis, was nach dem § 21 des StVG eine Straftat ist. 

Hat man die Frist verpasst, kann man den Führerschein aber auch nachträglich noch ganz normal verlängern lassen. Bis dahin darf man zwar nicht fahren, aber die Arbeit, Zeit und das Geld, das man in das Bestehen der Führerscheinprüfung gesteckt hat, verfällt nicht einfach. 

Bei einer nachträglichen Verlängerung gilt dasselbe Verfahren wie bei einer fristgerechten Verlängerung. Auch hier müssen die Nachweise über die Fahrtauglichkeit erbracht werden. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzliche Kosten für einzelne Prüfungen anfallen. Außerdem sollte beachtet werden, dass eine Verlängerung untersagt werden kann, wenn die Frist bereits mehrere Jahre zurückliegt. Dann muss sowohl die theoretische als auch die praktische Führerscheinprüfung wiederholt werden.

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Fahren ohne Fahrerlaubnis – Straftat 

Nach dem § 21 gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat, welche ein Strafverfahren nach sich zieht. Bestraft werden sowohl der Fahrzeugführer als auch der Halter, der angeordnet oder zugelassen hat, dass das Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis genutzt wird. So soll vermieden werden, dass Halter ihre Fahrer nötigen.

Als Strafmaß gilt hier folgendes:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe + 3 Punkte in Flensburg
  • Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis: Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen + 3 Punkte in Flensburg
  • Wissentliches Fahren ohne Fahrerlaubnis oder eine weitere Verurteilung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in den letzten 3 Jahren: Einzug des Fahrzeugs

Das Verpassen der Frist erfordert, dass man das Steuer bis zum Erhalt der erneuerten Fahrerlaubnis meidet. Als Berufskraftfahrer ist das aber ungünstig, wenn der Job davon abhängig ist. Zudem bringt eine nachträgliche Verlängerung auch unnötigen Stress mit sich, der durch eine rechtzeitige Verlängerung vermieden werden kann. Denkt also immer daran, regelmäßig in den Führerschein zu schauen und die Fristen im Blick zu haben. Hilfreich sind auch Erinnerungen im Terminkalender, um wirklich nichts zu verpassen.

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