LKW-Führerschein verlängern

Welche Fristen gelten?

Trucker in front of his truck © Adobe Stock littlewolf1989

Der LKW-Führerschein ist in der Regel nicht unbegrenzt gültig. Fahrerinnen und Fahrer müssen regelmäßig eine Erneuerung der Fahrerlaubnis vornehmen, um weitere Liefertouren unternehmen zu dürfen. Was zu beachten ist, zeigen wir hier.

Wenn man den LKW-Führerschein gerade erst erworben hat, macht man sich sicherlich noch keine Sorgen darum, wann die Fahrerlaubnis wieder abgelaufen sein könnte. Allerdings sollte man die Fristen niemals ganz aus den Augen lassen, um am Ende nicht überrascht zu werden.

Da man hinter dem Steuer eines derart großen Vehikels sehr viel Verantwortung übernimmt, gibt es einige Anforderungen, die man erfüllen muss, um dauerhaft als Trucker tätig sein zu können.

Wann muss der LKW-Führerschein verlängert werden? Im Gegensatz zum „normalen“ PKW-Führerschein verfügen LKW-Führerscheine nicht über eine zeitlich „unbegrenzte“ Gültigkeit. Sie müssen alle 5 Jahre erneuert werden.

Woher kommt die Regelung? In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist die Gültigkeit aller Führerscheine klar geregelt. Für die meisten LKW- und Bus-Fahrer ist der folgende Absatz entscheidend. In §23 heißt es:

"Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt. Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt“ (via Gesetze-im-Internet.de).

Das bedeutet: Von dem Tag an, an dem man die Fahrerlaubnis bekommt, ticken die 5 Jahre herunter. Dann muss eine Verlängerung vorgenommen werden.

Closeup of european driving license © Adobe Stock studio v-zwoelf

Was ist für eine Verlängerung nötig? Die Verlängerung von Fahrerlaubnissen wird in §24 geregelt. Dort heißt es, dass man die Eignung für die Verlängerung erfüllen und zudem einen Nachweis über ausreichendes Sehvermögen erbringen muss.

Das gilt neben den LKW-Führerscheinen auch für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Für LKW-Fahrer sowie Bus-Fahrer gilt also, dass man folgende Anforderungen erfüllen muss:

  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung
  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung
  • Reaktionsfähigkeit
  • Sehvermögen

Insgesamt gilt, dass eine ärztliche Untersuchung dieser Anforderungen anfällt, um die Eignung zum Führen großer Kraftfahrzeuge nachzuweisen.

Die Verlängerung sollte dabei rechtzeitig angemeldet werden, damit man nicht plötzlich ohne Fahrerlaubnis dasteht. Am besten sollte man über zwei Monate dafür einplanen. Gleichzeitig ist ein Antrag auf die Verlängerung aber auch erst 6 Monate vor Ablauf der Frist möglich.

Was ist noch zu beachten? Ist man als gewerblicher LKW- oder Bus-Fahrer unterwegs, ist auch noch die „Grundqualifikation“ dafür maßgeblich, dass man geschäftlich mit seinem Kraftfahrzeug unterwegs sein darf. Das gilt für:

  • Alle gewerblichen LKW-Fahrer, die ihren Führerschein nach dem 10.09.2009 erhalten haben
  • Und alle gewerblichen Bus-Fahrer, die ihren Führerschein nach dem 10.09.2008 erhalten haben.

Die Grundqualifikation besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung, die bei einer Industrie- und Handelskammer abgelegt werden muss.

Außerdem besteht eine Weiterbildungspflicht für alle gewerblichen Fahrer, der ebenfalls alle 5 Jahre nachgekommen werden muss. Das gilt auch für Fahrer, die vor den oben genannten Fristen ihren Führerschein innehatten.