Richtiges Verhalten am Unfallort – wie sollte man handeln?

Die wichtigsten Infos

 truck collision on road. Trucker in foreground © Adobe Stock nsit0108

Niemand denkt gerne über Unfälle nach, wenn man viel auf der Autobahn unterwegs ist. Leider kommt es immer wieder vor, dass Verkehrsteilnehmer unterwegs zusammenstoßen. Deshalb sollte man sich stets klar machen: Wie reagiert man, wenn man unterwegs einen Unfall sieht? Das schauen wir uns auf dem Unermüdlich.Blog an.

Unfälle zu vermeiden ist einer der wichtigsten Aspekte im Straßenverkehr. Seit Jahren tragen gesetzliche, aber auch technische Aspekte dazu bei, dass es zu weniger Unfällen und auch weniger schlimmen Konsequenzen im Straßenverkehr kommt. 

Allerdings kann es natürlich immer noch stets passieren, dass es zu Zusammenstößen oder anderen Unfällen kommt. Unfälle, an denen LKW beteiligt sind, sind zudem besonders gefährlich für alle Teilnehmer.  Darum sollte man sich immer im Klaren sein, wie man mit Unfällen umgeht.

Was, wenn ich als erster bei einem Unfall bin?

Trifft man als erstes bei einem Unfallort ein oder ist unmittelbarer Zeuge des Geschehens, muss erste Hilfe geleistet werden. Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr müssen benachrichtigt und der Unfallort abgesichert werden. Natürlich alles unter Gewährleistung der eigenen Sicherheit, was gerade bei Unfällen auf der Autobahn eine enorme Schwierigkeit darstellt.

Hinter dem Unfall bildet sich meist ziemlich schnell ein Stau. Das kann zu Stress führen: die anderen Verkehrsteilnehmer könnten genervt sein, weil es nicht weitergeht und sie kostbare Zeit verlieren. Die Neugierde steigt und jeder will wissen, was der Grund für den plötzlichen Stau ist. 

Hier ist Ruhe gefragt. Es muss darauf geachtet werden, dass die Rettungsgasse korrekt gebildet wird, damit die Rettungskräfte möglichst schnell zum Unfallort gelangen können. Das rettet unter Umständen Menschenleben und hilft dabei, das Hindernis möglichst schnell zu beseitigen, damit sich der Stau auflösen kann.

Was sind Probleme?

Leider kann es passieren, dass manche Verkehrsteilnehmer sich nicht an die grundlegenden Regeln halten und im schlimmsten Fall durch ihre Neugierde sogar die Einsatzkräfte behindern. 

Manche fahren sogar durch die Rettungsgasse, um sich durchzudrängeln oder halten beim Unfallort an, um ein Foto oder Video aufzunehmen. 

Dass die Fahrtgeschwindigkeit beim Vorbeifahren an einem Unfallort beschränkt wird, ist angemessen, um die Sicherheit aller zu gewährleisten. Doch ein abruptes Abbremsen oder eine unverhältnismäßige Reduzierung der Geschwindigkeit könnten weitere Auffahrunfälle nach sich ziehen.

Was überhaupt nicht geht: Manchmal steigen Menschen sogar aus ihren Autos aus, um eine bessere Sicht zu haben. Diese Schaulustigen werden auch als „Gaffer“ bezeichnet. Anstatt erste Hilfe zu leisten oder die Unfallstelle abzusichern, beschränken sich Gaffer laut Definition des Bußgeldkataloges am Unfallort auf das Beobachten oder Filmen des Geschehens. Sie versperren damit Rettungskräften den Weg und behindern deren Arbeit. Da bei einer Rettung manchmal jede Sekunde zählt, kann das im schlimmsten Fall sogar Menschenleben kosten.

accident sign on the highway

Was für Strafen stehen auf „Gaffen“?

Da „Gaffen“ solch schlimme Folgen nach sich ziehen kann, wird es unter Umständen nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet.

Die Ordnungswidrigkeit kann den Täter 20 bis 1.000 Euro kosten. Werden dabei Rettungskräfte behindert, weil auf dem Seitenstreifen der Autobahn gefahren wird, kostet das 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Wird auf dem Seitenstreifen geparkt, kostet es 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Es muss allerdings bedacht werden, dass in dem Moment, wo gegafft wird, keine Hilfe geleistet wird. Unterlassene Hilfeleistung zählt als Straftat und kann daher eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Das Anfertigen von Fotos oder Videos vom Unfall oder einem Unfalltoten kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Folge haben. Dabei ist egal, ob die Bilder weitergegeben oder hochgeladen wurden, denn sie verletzen die Persönlichkeitsrechte der Opfer und Helfer und stellen laut § 201a des StGB die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau. 

Alles in allem gilt, sich an einer Unfallstelle respektvoll zu verhalten und möglichst zur Rettung der Beteiligten beizutragen. Wenn das Leisten von erster Hilfe nicht mehr nötig ist, weil sich bereits genügend Andere kümmern oder Rettungskräfte vor Ort sind, sollte der Unfallort also möglichst zügig verlassen werden, um mögliche Behinderungen zu vermeiden.

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