
Pflicht für neu zugelassene LKW: Intelligente Tachographen der Version 2
Was gilt wann?

Mehr automatische Prozesse im LKW: Ab dem 21. August müssen neu zugelassene Nutzfahrzeuge im gewerblichen Verkehr ab 3,5 Tonnen über einen intelligenten Tachographen der Version 2 verfügen. Wir schauen uns das Thema genauer an.
Um welche Regelung geht es? Ab dem 21. August 2023 ist es laut dem Mobilitätspaket I und der Durchführungsverordnung (EU 2021/1228) vorgesehen, dass in jedem neuzugelassenen Nutzfahrzeug im gewerblichen Verkehr über 3,5 Tonnen ein intelligenter Tachograph der Version 2 verbaut ist.
Diese sind unter andere dazu gedacht, Grenzübertritte besser zu erfassen. Bereits seit Februar 2022 sollen laut dem Mobilitätspaket I Grenzübertritte im Fahrtenschreiber aufgezeichnet und festgehalten werden. Mit der Verbreitung des intelligenten Tachographen soll dies nun automatisch übernommen werden.
Das Ziel des neuen Tachographen lautet, bessere Arbeitskonditionen, gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen, indem er zuverlässige Daten liefert, die dabei helfen, den internationalen Güterverkehr effektiver zu dokumentieren.
Wie sieht der Zeitplan für die Einführung genau aus? Nach den neu zugelassenen Nutzfahrzeugen müssen sukzessive weitere gewerbliche Nutzfahrzeuge nachgerüstet werden. Die Übersicht:
- August 2023: Neu zugelassene Nutzfahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen müssen mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Version ausgestattet sein
- Ende 2024: Alte analoge und digitale Fahrtenschreiber in grenzüberschreitendem Verkehr müssen in Nutzfahrzeugen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ersetzt werden
- August 2025: Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr müssen nachgerüstet sein
- Juli 2026: Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr müssen ebenfalls nachgerüstet sein

Was soll ein Tachograph der zweiten Generation leisten? Ein wichtiger Punkt der technischen Erneuerung besteht in der Erfassung von Grenzübertritten, was etwa hinsichtlich Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen entscheidend ist. Auch Arbeits- und Einsatzzeiten können weiterhin erfasst werden.
Auch Continental hat die Typenzulassung für den intelligenten Tachographen der zweiten Generation, DTCO 4.1, erhalten. Technologisch basiert das Modell auf seinen Vorgängern. Neben den üblichen Signalen, wie dem GPS-Signal, unterstützt der neue intelligente Tachograph auch das europäisch abgesicherte Galileo-Signal (OSNMA).
Die Modelle der zweiten Generation verwenden ein sogenanntes GNSS-Modul, ein globales Navigationssatellitensystem, um die Fahrzeugposition und Grenzübertritte automatisch zu erfassen und abzuspeichern. Zudem verfügt das Modell über eine Bluetooth-Schnittstelle, wodurch die Daten etwa mithilfe eines Smartphones ausgelesen werden können.
Auch für die neue Fahrerkarte, die ab Ende 2024 verpflichtend wird, ist der DTCO 4.1 geeignet. Zudem verfügt das Modell über eine IST-Schnittstelle, die in Zukunft für verschiedene datenbasierte Services im Bereich Logistik zum Einsatz kommen kann.
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