Lkw-Fahrverbot an Ostern 2026: Was gilt an Karfreitag, Samstag, Sonntag, Ostermontag?

Wann muss der Lkw an Ostern stehen bleiben?

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In Deutschland gibt es ein Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Welche Regeln genau gelten an Ostern? Die Übersicht.

Das Lkw-Fahrverbot sorgt dafür, dass zu bestimmten Zeiten weniger Lkw auf den Straßen unterwegs sind. Eine grundsätzliche Übersicht dazu zeigt unser Artikel zum Lkw-Fahrverbot.

Doch was genau gilt an Ostern?

Lkw-Fahrverbot an Karfreitag: Karfreitag, der 3. April 2026 gilt bundesweit als Feiertag, der ins Fahrverbot hineinfällt. Es dürfen also keine gewerblichen Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zwischen 00:00 und 22:00 Uhr fahren.

Lkw-Fahrverbot am Samstag: Der 4. April ist kein Feiertag. Somit dürfen Lkw an diesem Tag fahren.

Lkw-Fahrverbot am Ostersonntag: Da das Fahrverbot sonntags generell gilt, dürfen am 5. April keine gewerblichen Lkw über 7,5 Tonnen zwischen 00:00 und 22:00 Uhr fahren.

Lkw-Fahrverbot am Ostermontag: Auch Ostermontag, der 6. April, gilt bundesweit als Feiertag. Somit wird auch an diesem Tag kein gewerblicher Lkw gefahren, von 00:00 bis 22:00 Uhr.

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Welche Fahrzeuge sind vom Lkw-Fahrverbot nicht betroffen?

Grundsätzlich betrifft das Fahrverbot alle Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen, die folgende Touren durchführen:

  • Geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen von Gütern
  • Damit verbundene Leerfahrten

Dem § 30 der Straßenverkehrs-Ordnung zufolge gibt es aber auch einige Ausnahmen, die von diesem Verbot nicht betroffen sind. Unter anderem betrifft das die folgenden Arten von Touren:

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  • Kombinierter Verkehr zwischen Schiene und Straße, wenn der Transport zwischen Absender oder Empfänger und dem nächsten Bahnhof liegt – bis zu 200 km Strecke
  • Kombinierter Verkehr zwischen Hafen und Straße, wenn der Transport zwischen Lade- oder Entladestelle und dem nächsten Hafen liegt – bis zu 150 km Strecke
  • Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln, wie frische Milchprodukte, Obst, Fisch, Fleisch und Ähnliches
  • Notfalleinsätze wie Polizei, Bergung, Abschleppdienst, Pannenhilfe, Feuerwehr und Ähnliches
  • Transporte lebender Bienen
  • Fahrzeuge im staatlichen Einsatz und Militärtransporte

Insgesamt gibt es also nicht allzu viele Ausnahmen. Ab dem Dienstag nach dem Osterwochenende kann dann wieder normal gefahren werden.

Weitere Infos und Geschichten rund um den Lkw gibt es hier:

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