Lkw-Fahrverbot 2026: Wann muss der Lkw stehen bleiben?
Infos zum Feiertags- und Sonntagsfahrverbot 2026
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An bestimmten Tagen dürfen viele Lkw nicht fahren. Wann und für wen gilt das Lkw-Fahrverbot 2026? Alle Infos in der Übersicht.
Update, 12. August 2026: Im aktuellen Sommer gilt in einigen Bundesländern eine Lockerung des Fahrverbots. Mehr Informationen zur Lockerung das Fahrverbots im Sommer 2026 lest ihr hier.
Wen betrifft das Lkw-Fahrverbot 2026? Grundsätzlich gilt das Lkw-Fahrverbot an bestimmten Tagen für Lkw mit einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen, die gewerbliche Touren fahren. An diesen Tagen gilt das Fahrverbot von 00:00 bis 22:00 Uhr.
An welchen Tagen gilt das Lkw-Fahrverbot? Das Fahrverbot gilt an Sonntagen und bestimmten Feiertagen.
Ebenfalls zu beachten: In der Sommerferienzeit vom 1. Juli bis 31. August wird das Fahrverbot auch auf Samstage ausgeweitet. In diesem Zeitraum gilt es an Samstagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Gibt es Ausnahmen? Ja, es gibt bestimmte Fahrten, die von diesem Verbot ausgenommen sind. Dazu zählen beispielsweise Fahrten von Einsatzkräften wie Polizei oder Feuerwehr, aber auch Transportfahrten mit bestimmten frischen Lebensmitteln, die verderben würden.
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An welchen Feiertagen 2026 gilt das Lkw-Fahrverbot?
Das Feiertagsfahrverbot betrifft 2026 laut Bundesamt für Logistik und Mobilität die folgenden Daten:
- 01. Januar – Neujahr – bundesweit
- 03. April – Karfreitag – bundesweit
- 06. April – Ostermontag – bundesweit (Ostersonntag gilt sowieso das Sonntagsfahrverbot)
- 01. Mai – Tag der Arbeit – bundesweit
- 14. Mai – Christi Himmelfahrt – bundesweit
- 25. Mai – Pfingstmontag – bundesweit
- 04. Juni – Fronleichnam - Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
- 03. Oktober Tag der Einheit – bundesweit
- 31. Oktober – Reformationstag - Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
- 01. November 2026 – Allerheiligen - Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
- 25. Dezember – 1. Weihnachtstag – bundesweit
- 26. Dezember – 2. Weihnachtstag – bundesweit
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An manchen Daten gelten bestimmte Ausnahmeregelungen für einige Strecken. Genauere Informationen dazu gibt es beim BALM.
Hinweis: Alle Angaben in diesem Beitrag wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch gilt: Änderungen sind jederzeit möglich und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wir werden diesen Artikel aktualisieren, sobald weitere Informationen zu neuen Regeln im Jahr 2026 bekannt sind.
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