
Lkw-Rückleuchte – Was muss ich beachten?
Was man bei der Beleuchtung nach hinten im Blick haben sollte

Die Lkw-Rückleuchte ist für die Sicherheit im Straßenverkehr entscheidend. Was muss man bei den Leuchtelementen beachten? Und sind LED-Rückleuchten erlaubt?
Was ist die Lkw-Rückleuchte? Die Lkw-Rückleuchte umfasst die Leuchtelemente, die nach hinten strahlen. Sie ist im Verkehr ziemlich wichtig, denn sie zeigt anderen Verkehrsteilnehmern an, mit welchen Manövern sie rechnen können. Bremsen, abbiegen und ähnliches werden dort über verschiedene Leuchten angezeigt, die so bei der Unfallvermeidung helfen.
Deshalb sollte bei etwaigem Austausch oder Anpassen der Lichter immer darauf geachtet werden, dass alle Funktionen weiterhin korrekt ausgeführt werden und sich die Lichter zudem im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegen.
Welche Funktionen muss eine Lkw-Rückleuchte erfüllen? Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen muss ein Lkw folgende Licht-Elemente nach hinten umfassen:
- Bremslicht
- Nebelschlussleuchte
- Rücklicht
- Blinklichter
- Rückfahrscheinwerfer
Außerdem ist die Kennzeichenbeleuchtung nach hinten ebenfalls Pflicht.
Für Lkw-Anhänger gelten dieselben Bestimmungen wie für den Lkw an sich. Festgehalten werden diese im § 49a StVZO.

Das müsst ihr beachten: Bei der Abfahrtskontrolle muss die Beleuchtung unbedingt überprüft werden. Sollten Lichter defekt sein, müssen sie dringend ausgetauscht werden, da man ohne sie nicht fahren darf und auch nicht sollte.
Wichtig ist zudem, dass auch nur die vorgeschriebene Beleuchtung am Lkw angebracht sein darf. Zusatzbeleuchtung ist nur in bestimmten Situationen und unter Einhaltung aller Vorschriften möglich und muss abgenommen werden.
Darf ich eine LED-Rückleuchte verwenden? Das hängt von verschiedenen Bedingungen ab. Der Bußgeldkatalog beschreibt, dass LED-Rückleuchten am LKW (sowie auch andere LED-Beleuchtung) in der Regel zulässig sind, wenn sie bereits ab Werk verbaut sind (Quelle: LKW-Beleuchtung: Was ist hier eigentlich erlaubt?).
Wenn es hingegen darum geht, LED-Beleuchtung nachzurüsten, ist es entscheidend, sich vorher gut zu informieren. So sei der Austausch einzelner Beleuchtungselemente in der Regel nicht zulässig. Der Austausch des kompletten Leuchtmoduls hingegen ist möglich, wenn die Bestimmungen eingehalten werden.

Auch unser Unermüdlicher Trucker Markus empfiehlt, bei sämtlichen Anpassungen im Zweifel erstmal den Rat von Fachpersonal zu suchen. Beispielsweise beim TÜV oder der DEKRA kann man entsprechende Informationen bekommen, ob bestimmte Anpassungen durchführbar sind. Mehr dazu findet ihr hier in diesem Artikel: LKW Tuning – darf man das?
Das Thema LED ist nicht nur nach hinten, sondern auch nach vorne für einige Fahrer interessant. Zuletzt kam ein Trend auf, der sogenannte „Teufelsaugen“ betrifft, die manche Trucker gern in ihren Wagen einbauen würden. Doch auch hier gibt es rechtliche Vorschriften, die beachtet werden müssen. Mehr zu dem Thema „LED-Augen im Lkw“ lest ihr hier: LED-Augen am Lkw – sind sie erlaubt?
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