Darf ein Lkw in zweiter Reihe halten?
Was ist erlaubt und wann gibt es Bußgelder?
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Manchmal fehlt es an Platz. Aber darf ein Lkw im Zweifel in zweiter Reihe halten? Wir schauen uns das Thema an.
Die kurze Antwort auf das Thema ist in den meisten Fällen wohl: Nein, ein Lkw darf nicht in zweiter Reihe halten. Warum? Das fassen wir hier zusammen.
Warum ist das Halten oder Parken in zweiter Reihe meistens untersagt? Das Halten in zweiter Reihe kann einige Probleme mit sich bringen, gerade, wenn es sich um große Lkw handelt. Fahrradwege werden versperrt, Fußgängern wird die Sicht eingeschränkt, Fahrzeuge ragen auf die Straße und können den Verkehrsfluss behindern. Das birgt ein erhöhtes Unfallrisiko. Gefahrenstellen, an denen deshalb ein strenges Halte- und Parkverbot gilt, sind z. B. Kreuzungen (Beitrag: Kreuzungen und Einmündungen – Was muss ein LKW beachten?). Durch Halten in der zweiten Reihe wird das Fahrzeug, dass die gekennzeichnete Parkfläche nutzt, blockiert und kann nicht wegfahren. Es gilt deswegen auch als Halten oder Parken in zweiter Reihe, wenn die leere Parkfläche nicht genutzt, sondern davor gehalten wird.
Das Parken in zweiter Reihe ist daher grundsätzlich untersagt. In Ausnahmefällen kann das Halten jedoch gestattet sein, wenn sich an die Regeln des Haltens gehalten wird:
- Der Fahrer bleibt im Fahrzeug und kann dieses jederzeit wegbewegen
- Der Haltevorgang dauert keine drei Minuten
- Durch den Haltevorgang wird niemand behindert oder gefährdet
Das ist nützlich, wenn man nur kurz einen Beifahrer aussteigen lassen möchte oder schnell etwas ausgeladen werden muss. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Taxis, Einsatzfahrzeuge der Polizei und Feuerwehr und die Müllabfuhr. Alles in allem gilt, dass man lieber die vorgesehenen Parkbuchten und Be- und Entladezonen nutzen sollte, um gegen keine Regeln zu verstoßen. Was bei der Parkplatzsuche mit dem Lkw beachtet werden kann, erklären wir hier: LKW-Parkplatz gesucht – Was muss ich beachten?
Strafen für Halten in zweiter Reihe
Auch für das Halten in zweiter Reihe sind im Bußgeldkatalog Strafen vorgesehen. Für einen einfachen Verstoß sind 83,50 Euro fällig. Hat das falsche Halten eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung zu Folge steigt das Bußgeld auf 98,50 – 128,50 Euro. Einen Punkt in Flensburg gibt es obendrein. Die gleichen Konditionen gelten für das Halten in zweiter Reihe bei dem ein Radschutzstreifen mitgenutzt wird.
Definition Parken und Halten: Selbst, wenn man sein Fahrzeug nur kurz abstellen möchte, müssen gewisse Voraussetzungen berücksichtigt werden, damit es als Halten und nicht als Parken gilt. Denn hier gibt es nach der StVO rechtliche Unterschiede:
- Als Parken gilt es, wenn der Fahrer das Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält
- Als Halten zählen alle Situationen, in denen ein Fahrer das Fahrzeug freiwillig und nicht verkehrsbedingt kurzzeitig zum Stehen bringt
Wenn du mehr zu Halte- und Parkverboten erfahren willst, kannst du hier nachschauen: Wo gelten Halte- und Parkverbot für meinen LKW? Das muss man beachten
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