Feiertagsfahrverbot für Lkw an Himmelfahrt – Was gilt am 14. Mai?
Regelungen für Lkw rund um die Feiertage
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Dieses Jahr fällt Christi Himmelfahrt auf Donnerstag, den 14. Mai. Das ist ein Feiertag, der bundesweit begangen wird. Parallel dazu ist „Vatertag“, und viele Gruppen ziehen am freien Donnerstag mit einem Bollerwagen durch die Gegend.
Für Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer bedeutet der bundesweite Feiertag, dass sie einen Tag Pause einlegen müssen..
Wann gilt das Lkw-Fahrverbot an Himmelfahrt? In der Zeit von 00:00 bis 22:00 Uhr darf der Lkw nicht bewegt werden. Das gilt für Lkw über 7,5 t Gesamtgewicht und Lkw mit Anhängern.
Wann darf der Lkw wieder fahren? In Deutschland darf die Fahrt am 14. Mai ab 22:00 Uhr wieder losgehen. Der Freitag, der von vielen als Brückentag genutzt wird, ist wieder frei befahrbar. Am Sonntag um 00:00 Uhr tritt dann das Sonntags-Fahrverbot in Kraft.
Ausnahmen vom Feiertagsfahrverbot an Christi Himmelfahrt
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In Deutschland gelten laut §30 Abs. 3 und 4 der StVO einige Ausnahmen für das Lkw-Fahrverbot:
- Kombinierter Verkehr zwischen Schiene/Hafen und Straße: Der Lkw darf vom Versender zum nächsten geeigneten Verladebahnhof oder umgekehrt vom Entladebahnhof zum Empfänger fahren. Solange die Strecke eine Entfernung von 200 km nicht überschreitet. Um einen Hafen anzusteuern, darf ein Lkw maximal 150 km bewegt werden
- Die Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel: Wie frische Milch Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse und damit in Verbindung stehende Leerfahrten
- Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge: Bei einem Notfall oder Unfall dürfen diese weiterhin auf der Autobahn unterwegs sein
- Der Transport von lebenden Bienen und damit in Verbindung stehende Leerfahrten
- Die Bundeswehr und das Militär verbündeter Staaten: im Falle von Krisensituationen und militärischer Erfordernisse und zur Beförderung der Truppen
Wo gilt das Feiertagsfahrverbot?
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Das Feiertagsfahrverbot in Deutschland gilt an Himmelfahrt bundesweit – es gibt keine Unterschiede zwischen den Bundesländern. Auch in einigen europäischen Nachbarländern muss der Lkw stehen bleiben:
- Frankreich
- Luxemburg (Transit nach Deutschland oder Frankreich)
- Österreich
- Schweiz
- Spanien
Da es oft unterschiedliche Regelungen bezüglich der Uhrzeiten gibt und es abhängig vom Land ist, ob das Fahrverbot bereits am 13.05. beginnt oder erst am 15.05. endet, solltet ihr euch vor eurer Tour umfassend über alle spezifischen Regelungen informieren.
Weitere Informationen rund um den Lkw gibt es hier:
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