Sonn- und Feiertagsfahrverbot am 24. und 25. Mai – Was gilt an Pfingsten?

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

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Im Mai jagt ein Feiertag den nächsten. Am 24. und 25. Mai werden Pfingstsonntag und Pfingstmontag gefeiert. In Deutschland und einigen unserer europäischen Nachbarländer bedeutet das für die meisten Bürger einen zusätzlichen freien Tag. Für LKW-Fahrerinnen und -Fahrer bedeutet es ein fast zweitägiges Fahrverbot.

Für wen gilt das Fahrverbot an Pfingsten?

  • LKW über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
  • LKW mit Anhänger

Allerdings gelten die Fahrverbote nur für den gewerblichen Güterverkehr. Privatfahrten dürfen weiterhin unternommen werden. Welche Ausnahmeregelungen noch von dem Fahrverbot befreien, könnt ihr in unserem Text zum LKW-Fahrverbot am 01. Mai nachlesen.

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Wann und wo gilt das Feiertagsfahrverbot in Deutschland?

Am Pfingstsonntag greift wie üblich das Sonntagsfahrverbot von 00:00 bis 22:00 Uhr. Dann gibt es ein freies zweistündiges Zeitfenster, bis um 00:00 Uhr am Pfingstmontag erneut das Feiertagsfahrverbot beginnt und um 22:00 Uhr endet.

Passend zum kirchlichen Feiertag lohnt sich ein Besuch in einer Autobahnkirche, falls eine auf eurer Strecke liegt.

Wie ist die Regelung in anderen europäischen Ländern?

Auch in einigen Nachbarländern wird Pfingsten gefeiert und es herrscht ein Fahrverbot. Die Uhrzeiten weichen allerdings voneinander ab und auch die Tage, an denen das Fahrverbot gilt, sind unterschiedlich. Informiert euch also vor Fahrtantritt unbedingt über die vor Ort geltenden Regelungen. In den folgenden Ländern gibt es Einschränkungen im Verkehr für Lkw im Zusammenhang mit Pfingsten:

  • Frankreich
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Polen
  • Schweiz
  • Slowenien
  • Spanien
  • Ungarn
7.5 ton trucks prohibited © Adobe Stock | Fabian Ibelherr

Strafen zum Feiertagsfahrverbot

Wie wird es bestraft, wenn man trotz des Feiertagsverbots fährt? Die folgenden Regeln gelten:

  • Das verbotswidrige Fahren eines entsprechenden LKW an Sonn- oder Feiertagen kostet im Bußgeldkatalog 160 ˆ
  • Das Anordnen oder Zulassen des verbotswidrigen Fahrens eines entsprechenden LKW an Sonn- oder Feiertagen kostet 570 ˆ

Weitere Infos rund um Lkw und Bus lest ihr hier:

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