Lkw-Fahrverbot am 1. Mai – Was gilt am Tag der Arbeit?

Regelungen, wann der Lkw stehen bleiben muss

Truck with stop-sign © Adobe Stock | Michael Eichhammer

An bestimmten Feiertagen im Jahr 2026 gilt ein Fahrverbot für Lkw. Was gilt am 1. Mai? Wir führen alle wichtigen Informationen auf.

Der 1. Mai wird bundesweit als „Tag der Arbeit“ gefeiert. 2026 fällt der Feiertag auf einen Freitag und sorgt damit bei vielen für eine kurze Arbeitswoche.

Lkw-Fahrer müssen den Truck am 1. Mai ebenfalls stehen lassen. Es gelten folgende Bedingungen:

  • Von 00:00 bis 22:00 Uhr dürfen keine gewerblich eingesetzten Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen auf deutschen Straßen fahren.
  • Auch Lkw mit Anhänger sind gewichtsunabhängig betroffen.
  • Das Fahrverbot am 1. Mai gilt bundesweit.

Wichtig: Auch in vielen anderen europäischen Ländern gilt am 1. Mai ein Fahrverbot für Lkw. Dazu gehören etwa Österreich, Frankreich, Tschechien, Luxemburg, Polen, Slowakei, Slowenien, Italien und Ungarn. Die Uhrzeiten können variieren. 

Solltet ihr internationale Touren geplant haben, informiert euch unbedingt über Fahrverbote, die dort unter Umständen gelten könnten!

Ab 22:00 Uhr am 1. Mai gelten dann wieder die normalen Fahrregelungen. Am Samstag kann frei gefahren werden, während am Sonntag wieder das Lkw-Fahrverbot greift. Mehr Informationen findet ihr in unserer Übersicht zum Thema Lkw-Fahrverbot im Jahr 2026.

Overhead view of a lone truck traveling along a bridge. © Adobe Stock | Iuliia Sokolovska

Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot am 1. Mai

In Deutschland gibt es einige Ausnahmen, die nicht vom Lkw-Fahrverbot betroffen sind. 

Folgende Ausnahmen gelten laut StVO:

  • Alle Lkw, die leicht verderbliche Lebensmittel transportieren, wie frische Milchprodukte, Obst, Fisch, Fleisch und Ähnliches
  • Notfalleinsätze dürfen ebenfalls weiterfahren. Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr, Abschleppdienste, Pannenhilfe und weitere Ausnahmen gehören dazu.
  • Fahrzeuge im staatlichen Einsatz und Militärtransporte dürfen fahren.
  • Lebende Bienen dürfen transportiert werden.
  • Kombinierter Verkehr zwischen Schiene und Straße, wenn der Transport zwischen Absender bzw. Empfänger und dem nächsten Bahnhof liegt – bis zu 200 km Strecke.
  • Kombinierter Verkehr zwischen Hafen und Straße, wenn der Transport zwischen Lade- oder Entladestelle und dem nächsten Hafen liegt – bis zu 150 km Strecke.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Beitrag wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch gilt: Änderungen sind jederzeit möglich und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für verbindliche Informationen und aktuelle Details informiert euch bitte direkt beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) unter www.balm.bund.de.

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