Änderungen an der LKW-Maut – was wird 2024 wichtig?
Alle Infos auf einen Blick
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Ende 2023 und Anfang 2024 kommt es zu Änderungen an der LKW-Maut. Damit ihr einen Überblick habt, haben wir hier einmal für euch zusammengefasst, was sich nächstes Jahr ändern wird.
Wer im Fernverkehr unterwegs ist, sollte aktuelle Regelungen hinsichtlich der Maut im Blick behalten. Denn in naher Zukunft stehen ein paar Änderungen an, die ihr auf dem Schirm haben solltet.
Konkret geht es hierbei um Punkte, die von der Bundesregierung festgelegt wurden.
- Ende 2023 wird eine sogenannte CO2-Differenzierung der LKW-Maut in Kraft treten.
- Im Juli 2024 wird die Maut zudem auf bestimmte Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) ausgedehnt. Mehr dazu unten.
Wieso die Änderung?
Ziel der Differenzierung ist es laut Bundesregierung, dass die Maut einen Beitrag dazu leistet, die Klimaziele einzuhalten. Mithilfe der Mautänderung sollen alternative Antriebsmethoden und emissionsärmere Fahrzeuge für Unternehmen attraktiver werden.
Beschlossen wurde das im Juni 2023 auf Grundlage des Koalitionsvertrags der Bundesregierung. Das geht auf eine EU-weite Regelung der Änderung der Eurovignette-Richtlinien im März 2022 zurück.
Was ändert sich genau an der LKW-Maut?
Die Differenzierung der LKW-Maut sieht es vor, die CO2-Emissionen der betroffenen LKWs deutlicher einzubeziehen. So wird zum 01. Dezember 2023 eine neue Mautkomponente hinzugefügt, die einen CO2-Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 vorsieht.
Damit setzt sich die Maut ab Dezember 2023 aus vier Gesichtspunkten zusammen:
- Kosten der Infrastruktur
- Luftverschmutzung
- Lärmbelastung
- CO2-Ausstoß
Ab dem 01. Juli 2024, also im kommenden Jahr, werden zudem LKW mit einer tzGm von über 3,5 Tonnen mautpflichtig. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen, so differenziert die Bundesregierung, werden von der Mautpflicht befreit.
Insofern könnte es spannend werden, auf emissionssparende Antriebsmöglichkeiten, wie etwa elektrische LKWs, zu setzen.
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Wer wird noch von der Mautpflicht befreit?
Emissionsfreie Fahrzeuge werden bis zum 31. Dezember 2025 von der Mautpflicht befreit, so die Bundesregierung. Ab dem 01. Januar 2026 werden sie dann in die Mautpflicht einbezogen, zahlen allerdings einen um 75 % reduzierten Teilsatz für die Kosten der Infrastruktur. Dazu kommen dann noch die Teilsätze für Luftverschmutzung und Lärmbelastung.
Wofür wird die LKW-Maut verwendet?
Die Bundesregierung rechnet mit Mehreinnahmen von 26,6 Milliarden Euro im Zeitraum von 2024 bis 2027 allein durch die Differenzierung der LKW-Maut. Weitere 3,9 Milliarden Euro kommen durch die Ausdehnung auf LKW über 3,5 Tonnen und die Einführung der Emissionsklassen hinzu, wobei 1,8 Milliarden auf die CO2-Differenzierung entfallen sollen.
Die Einnahmen durch die LKW-Maut sind zweckgebunden an die Verbesserung der Bundesfernstraßen-Infrastruktur. Zudem sollen weitere Maßnahmen im Mobilitätsbereich durch sie finanziert werden, wobei ein Fokus auf die Bundesschienenwege gelegt wird.
Somit wird auch hier auf Maßnahmen geachtet, die zur Verbesserung und der Nachhaltigkeit des Verkehrssystems beitragen sollen.
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