Rechtsfahrgebot – Was gilt für den LKW?
Wichtige Infos im Überblick
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Auf der Autobahn ist die rechte Spur meist voll mit LKW. Klar: Die halten sich ans Rechtsfahrgebot. Aber was genau gilt eigentlich wann für den LKW?
Was ist das Rechtsfahrgebot? Das Rechtsfahrgebot ist eine der grundlegenden Vorschriften im deutschen Straßenverkehr. Es besagt, dass man immer möglichst weit rechts fahren sollte. So soll für einen geordneten Verkehrsfluss gesorgt werden.
Das bedeutet: Bei Fahrbahnen, die aus mehreren Fahrstreifen bestehen, soll in der Regel der rechte Fahrstreifen genutzt werden. Allerdings gibt es hier verschiedene Ausnahmeregelungen.
Wann gelten Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot? Der Paragraph 7 der Straßenverkehrs-Ordnung regelt die Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge. Dort sind auch Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot festgehalten.
So dürfen Fahrzeuge in folgenden Fällen davon abweichen:
- Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen darf davon abgewichen werden, wenn „die Verkehrsdichte das rechtfertigt.“
- In geschlossenen Ortschaften darf der Fahrstreifen frei gewählt werden. Aber: Das gilt nur für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen. Auf Autobahnen innerhalb geschlossener Ortschaften gilt allerdings weiter das Rechtsfahrgebot.
- Zudem darf der Fahrstreifen nur dann gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
- Weitere Informationen und Details dazu findet ihr in der Straßenverkehrsordnung bei Gesetze-im-Internet.de
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Ebenfalls wichtig ist, dass man für gewöhnlich nur auf der linken Seite überholen darf. Allerdings gilt auch, dass rechts schneller gefahren werden darf als links, wenn der Verkehr so dicht ist, dass sich hier eine Fahrzeugschlange gebildet hat. Dann darf mit geringfügig höherer Geschwindigkeit auch rechts überholt werden.
Grundsätzlich geht es also darum, den Verkehrsfluss zu beobachten und möglichst weit rechts zu fahren, solange dieser es zulässt. Ein langfristiges Nutzen der linken oder mittleren Spur ist dem Rechtsgebot zufolge zu unterlassen, wenn rechts der eigenen Spur Platz ist.
Das gilt für den LKW: Als LKW-Fahrer hat man bei dem Thema Rechtsfahrgebot noch einige Dinge zu beachten.
Dazu gehört beispielsweise, dass ein LKW über 3,5 Tonnen Gewicht aufzuweisen hat. Somit entfällt die freie Fahrstreifen-Wahl innerhalb geschlossener Ortschaften. LKW-Fahrer haben sich somit auch innerhalb von Städten am Rechtsfahrgebot zu orientieren.
Zudem haben LKW über 3,5 Tonnen sowie Gespanne auf dem linken Fahrstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften nichts zu Suchen. Sie dürfen ihn nur dann nutzen, wenn der Fahrstreifen zum Linksabbiegen verwendet wird, oder die Fahrtrichtung der Autobahn sich dort so teilt, dass der linke Fahrtstreifen eine andere Fahrrichtung aufweist, als der rechte.
Zudem haben LKW-Fahrer beim Überholen einiges zu beachten. Mehr Informationen zum Überholen im LKW findet ihr hier.
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