Lkw-Fahrverbot am 31. Oktober und 1. November 2026 – Wann muss der Truck stehen bleiben?

Das Fahrverbot am Wochenende im Überblick

empty highway © Adobe Stock | Michael Rogner

An bestimmten Feiertagen im Jahr muss der Lkw stehen bleiben. Was gilt am 31. Oktober und 1. November 2026? Hier gibt es einiges zu beachten.

Welche Feiertage sind am Wochenende? Dieses Wochenende gibt es gleich zwei Feiertage – allerdings kommt es auf die Bundesländer an, welche davon gefeiert werden und welche ein Fahrverbot mit sich ziehen.

  • Am 31. Oktober wird der Reformationstag gefeiert
  • Am 1. November wird Allerheiligen gefeiert

Wo gilt an diesen Feiertagen Fahrverbot? Im Normalfall sieht die Verteilung folgendermaßen aus.

Reformationstag: Hier gilt ein Feiertagsfahrverbot für Lkw in

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Allerheiligen: Hier gilt ein Feiertagsfahrverbot für Lkw in 

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland

Aber: Da Allerheiligen in diesem Jahr ein Sonntag ist, gilt in den übrigen Bundesländern sowieso das Sonntagsfahrverbot. Allerdings ist noch ein weiterer Umstand zu beachten: Nämlich die Aussetzung bestimmter Fahrverbote.

Sonderregelungen: Es gibt bestimmte Sonderregelungen, die etwa den Verkehr zwischen Niedersachen und Nordrhein-Westfalen, aber auch nach Berlin betreffen. Dementsprechend sollte man das genaue Verbot mit den entsprechenden Stellen abstimmen.

Highway rest area truck full © Adobe Stock | Marco2811

Wichtig zu beachten: Wo wurde bis Ende Oktober das Fahrverbot gelockert?

Im Sommer 2026 wurde eine Aussetzung des Sonntagsfahrverbots in vielen Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgesetzt. Dies war durch die niedrigen Flussstände bedingt. Die anfallenden Transportengpässe sollten durch die Aussetzung des Fahrverbots teilweise durch Lkw aufgefangen werden.

Laut dem ADAC gilt die Aussetzung des Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen in den folgenden Bundesländern noch bis Ende Oktober. Wichtig: Diese Lockerung gilt in den meisten Bundesländern nur für Transporte im Zusammenhang mit Niedrigwasser.

Die Bundesländer sind:

  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Baden-Württemberg
  • Niedersachsen
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Schleswig-Holstein
  • Mecklenburg-Vorpommern

Der Reformationstag könnte also, je nach Einsatzort und -art, in bestimmten Fällen durchaus noch von diesen Lockerungen betroffen sein. Allerheiligen hingegen fällt dann, gemeinsam mit dem regulären Sonntag, bereits in den November. Dennoch: Bei etwaigen Verlängerungen könnte auch dieser Tag betroffen sein. Aktuelle Entwicklungen sind zu beachten.

Dementsprechend sollte man genau mit den zuständigen Stellen prüfen, ob an diesem Wochenende ein Verbot für den eigenen Lkw gilt, oder nicht.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Beitrag wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch gilt: Änderungen sind jederzeit möglich und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Dieser Artikel wird bei neuen Informationen aktualisiert.

 

Das Neueste vom Blog