LKW: Sonntagsfahrverbot – Alle wichtigen Infos zur Regelung
Details, Ausnahmen, Strafen
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An Sonntagen gilt für viele LKW das Sonntagsfahrverbot. Wir fassen alles Wichtige zu der Regelung zusammen.
Was ist das Sonntagsfahrverbot? Das Sonntagsfahrverbot besagt, dass LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen am Sonntag zwischen 00:00 und 22:00 Uhr keine geschäftsmäßigen bzw. entgeltlichen Beförderungen von Gütern durchführen dürfen. Auch damit verbundene Leerfahrten sind betroffen.
Eine ähnliche Regelung ist das Feiertagsfahrverbot. Alle Infos und die betroffenen Feiertage findet ihr hier.
Sonntagsfahrverbot beim LKW: Ausnahmen und Strafe
Für welche LKW wird das Sonntagsfahrverbot aufgehoben? Wer unter das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fällt, ist nicht vom Sonntagsfahrverbot betroffen. Außerdem gilt das Verbot explizit für gewerbliche Güterbeförderung. Die Reise zu privaten Veranstaltungen etwa ist also denkbar.
Gibt es Ausnahmen beim Sonntagsfahrverbot? Ja, es gibt Ausnahmen beim Sonntagsfahrverbot, die in erster Linie verderbliche Lebensmittel betreffen. Laut Gesetzestext (§ 30 Abs. 3 und 4 StVO) sind Transporte folgender Güter möglich:
- frische Milch und frische Milcherzeugnisse
- frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse
- frischer Fisch, lebender Fisch und frische Fischerzeugnisse
- leichtverderbliches Obst und Gemüse
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Zudem gibt es noch einige weitere Ausnahmen. Dazu gehören etwa:
- Der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße, wenn vom Versender bis zum nächstgelegenen Verlade- oder Entladebahnhof bis zum Empfänger höchstens 200 km liegen.
- Der kombinierte Güterverkehr Hafen-Straße, wenn die Be- und Entladestelle und der entsprechende Hafen innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometer liegen.
- Der Transport lebender Bienen.
- Unfallbezogene Fahrzeuge, wie etwa Bergungs-, Abschlepp- oder Pannenhilfsfahrzeuge, die bei einem Notfall eingesetzt werden.
- Weitere Ausnahmefälle und Details zeigt der Gesetzestext unter folgendem Link beim Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Was ist die Strafe bei Missachtung des Sonntagsfahrverbots? Laut Bußgeldkatalog gibt es keinen Punkt bei einem Verstoß, aber eine Geldstrafe, für die sowohl Fahrer, als auch Halter herangezogen werden.
- Für Fahrer fällt demnach eine Strafe von 120 Euro an.
- Die Anordnung einer unzulässigen Fahrt wird mit 570 Euro Strafe für den Halter beziffert.
Weitere interessante Infos und Storys aus der LKW-Welt findet ihr hier auf unserem Blog:
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