Pflicht seit Januar 2026 – Der Event Data Recorder erklärt
Die Blackbox im Lkw
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Bei einem Event Data Recorder – kurz DER – handelt es sich quasi um die Blackbox eines Lkws. Kommt es zu einem Unfall, speichert sie alle fahrzeugrelevanten Daten kurz vor und nach dem Unfall, die bei der Auswertung und Aufklärung helfen können.
Was ist der EDR? Entwickelt wird der Event Data Recorder schon seit vielen Jahren, aber erst jetzt wird er nach und nach zur Pflichtausstattung in sämtlichen Fahrzeugen. Bereits in den 80er Jahren beschäftigte sich die Bundesregierung unter dem Namen “Unfalldatenspeicher” mit dem Aufzeichnen von Unfalldaten. Auch die EU sah Potenzial in dem Gerät und finanzierte von 2004 bis 2009 Forschungsprojekte zum EDR.
2019 wurde er in das europäische Gesetz aufgenommen, um seine Funktionsweise zu bestimmen. In den USA wurde bereits 2008 gesetzlich geregelt, welche Daten der Event Data Recorder aufzuzeichnen hat, wenn er verbaut ist.
Wann muss wer den Event Data Recorder verbaut haben?
- 07/2022: In der EU müssen PKW und leichte Lkw mit neuer Typgenehmigung den EDR bereits seit 2022 verbaut haben
- 07/2024: Seit 2024 ist er Pflicht in allen neu zugelassenen PKW und Nutzfahrzeugen bis 3,5 t
- 07.01.2026: Seit diesem Jahr ist es auch für Lkw über 3,5 t und Lkw über 12 t und Busse sowie Reisebusse eines neuen Typen verpflichtend, einen Event Data Recorder verbaut zu haben
- 07.01.2029: Ab 2029 müssen alle neuzugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen einen EDR verbaut haben
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Welche Informationen zeichnet der EDR auf
Der Event Data Recorder ist meist im Airbag-Steuergerät verbaut, wo bereits die Sensoren sitzen, die alle wichtigen Informationen verarbeiten. Der EDR sammelt kontinuierlich Daten während der Fahrt, wie z. B.:
- Fahrzeuggeschwindigkeit
- Motordrehzahl
- Front-, Vertikal- und Seitenbeschleunigung
- Stellung des Gaspedals und Lenkrads
- Informationen zum ABS und ESP
- Aktivierung des Airbags
- Status der Bremsen
Allerdings speichert er diese nur, wenn ein Crash – ein sogenanntes Event – ausgelöst wird. Dann beginnt er 5 Sekunden vorher bis 300 Millisekunden danach, sämtliche Daten aufzuzeichnen und zu speichern. Auslöser für die Aufzeichnung können folgende Events sein:
- Eine Geschwindigkeitsänderung von mehr als 8 km/h innerhalb von 50 Millisekunden in Quer- oder Längsrichtung
- Das Auslösen der Gurtstraffer
- Das Auslösen des Airbags
- Das Auslösen einer aktiven Motorhaube
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Wer kann und darf auf die Daten zugreifen?
Auch für die vom Event Data Recorder gespeicherten Daten gilt die Datenschutzgrundverordnung, denn er ist kein Überwachungsgerät. Er darf nur fahrzeugbezogene Daten aufzeichnen, keine personenbezogenen. Die aufgezeichneten Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und gehören erstmal dem Fahrer oder der Halterin. Ohne deren Zustimmung hat nicht jeder einfach Zugriff darauf und kann den EDR auslesen.
Sollen die Daten herangezogen werden, um einen schweren Unfall aufzuklären, kann eine Richterin oder die Staatsanwaltschaft einen Unfall-Sachverständigen beauftragen. Dieser darf auch ohne Zustimmung von Fahrerin oder Halter zur Strafverfolgung die Daten auslesen.
Um einen tatsächlichen Einblick in den Unfallhergang zu gewährleisten, ist sichergestellt, dass die aufgezeichneten Daten ausschließlich ausgelesen und nicht verändert werden können.
Mit den gesammelten Daten können auch Versicherungen und vor allem Hersteller der Autos und Lkws Fortschritt erzielen. Eine gezielte Auswertung kann in der weiteren Entwicklung helfen und zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen.
Ebenfalls wichtig für die Sicherheit im Straßenverkehr ist es, dass Fahrerinnen und Fahrer gesund sind. Das ist manchmal allerdings nicht so einfach, wenn man im Fernverkehr unterwegs ist. Der Verein DocStop will bei der Situation helfen. Mehr zum Thema lest ihr hier.
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